Brandschutzhelfer Wiederholung wie oft – Auffrischungsschulung mit Zertifikat und Schulungsmaterial

Brandschutzhelfer-Wiederholung: Wie oft muss die Schulung aufgefrischt werden?

Ihr letzter Brandschutzhelfer-Kurs liegt drei Jahre zurück, und jetzt flattert die Einladung zur Betriebsbegehung ins Haus. Reicht das alte Zertifikat noch? Oder droht ein unangenehmes Gespräch mit der Berufsgenossenschaft (BG)?

Genau diese Unsicherheit kennen viele Sicherheitsverantwortliche. Und Sie haben recht, sich die Frage zu stellen. Denn die Antwort ist weniger eindeutig, als die meisten denken.

Die DGUV Information 205-023 empfiehlt, die Brandschutzhelfer-Ausbildung alle 3 bis 5 Jahre aufzufrischen. Eine gesetzlich fixierte Frist gibt es zwar nicht, doch Arbeitgeber müssen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) jederzeit ausreichend geschulte Brandschutzhelfer vorhalten. Bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen ist eine frühere Wiederholung erforderlich.

In diesem Artikel erfahren Sie genau, welche Regeln gelten, wann eine Auffrischung früher nötig wird und wie Sie die Wiederholung für Ihren Betrieb effizient organisieren.

Was sagt die DGUV zur Brandschutzhelfer-Wiederholung?

Die maßgebliche Regelung für die Brandschutzhelfer-Wiederholung findet sich in der DGUV Information 205-023. Dort heißt es in Abschnitt 7 sinngemäß: Die Ausbildung sollte in regelmäßigen Abständen, spätestens nach 3 bis 5 Jahren, wiederholt werden.

Brandschutzhelfer Wiederholung wie oft – Auffrischungsschulung mit Zertifikat und Schulungsmaterial

Empfehlung statt starre Pflicht

Wichtig zu verstehen: Es gibt keine Vorschrift, die sagt „Brandschutzhelfer müssen exakt alle 3 Jahre nachgeschult werden.“ Die DGUV gibt eine Empfehlung. In der Praxis ist diese Empfehlung allerdings so verbindlich wie eine Pflicht. Denn § 10 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, ausreichende Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. Dazu gehört, dass die bestellten Brandschutzhelfer über aktuelles Wissen verfügen.

Was passiert bei Nicht-Einhaltung?

Stellen Sie sich vor, in Ihrem Betrieb bricht ein Feuer aus. Der bestellte Brandschutzhelfer steht vor dem Feuerlöscher, zögert, und erinnert sich nicht mehr an die richtige Handhabung. Sein letzter Kurs war vor sechs Jahren.

Die Konsequenzen können gravierend sein:

  • Haftung des Arbeitgebers: Nach § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) haftet der Arbeitgeber persönlich bei mangelhafter Sicherheitsorganisation
  • Versicherungsprobleme: Die BG kann Leistungen kürzen, wenn der Arbeitgeber seine Organisationspflichten nachweislich vernachlässigt hat
  • Bußgelder: Bei Arbeitsschutzkontrollen können veraltete Schulungsnachweise zu Beanstandungen führen

Möchten Sie wissen, ob Ihr Betrieb aktuell alle Brandschutzpflichten erfüllt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie unverbindlich.

Auffrischung, Erstausbildung oder Unterweisung: Was ist der Unterschied?

Einer der häufigsten Fehler bei der Brandschutzhelfer-Wiederholung: Drei verschiedene Schulungsarten werden durcheinandergebracht. Dabei hat jede einen eigenen Zweck, eine eigene Rechtsgrundlage und ein eigenes Intervall.

Brandschutzhelfer-Erstausbildung

Die Erstausbildung ist die vollständige Qualifizierung eines Mitarbeiters zum Brandschutzhelfer. Sie ist einmalig erforderlich, sobald jemand als Brandschutzhelfer bestellt wird.

  • Dauer: 3 Stunden (Theorie und Praxis)
  • Inhalt: Brandlehre, Brandklassen, Löschmittel, praktische Löschübung, Verhalten im Brandfall
  • Rechtsgrundlage: DGUV Information 205-023
  • Zertifikat: BG-anerkannte Teilnahmebescheinigung

Brandschutzhelfer-Auffrischung (Wiederholungsschulung)

Die Auffrischung richtet sich an bereits ausgebildete Brandschutzhelfer, deren Schulung länger als 3 Jahre zurückliegt. Sie stellt sicher, dass das Wissen aktuell bleibt und praktische Fähigkeiten aufgefrischt werden.

  • Dauer: 2 bis 3 Stunden
  • Inhalt: Wiederholung der Theorie, Neuerungen bei Vorschriften, praktische Löschübung
  • Intervall: Alle 3 bis 5 Jahre (DGUV-Empfehlung)
  • Zertifikat: Neues BG-zertifiziertes Dokument mit aktuellem Datum

Jährliche Brandschutzunterweisung aller Mitarbeiter

Die jährliche Brandschutzunterweisung betrifft alle Mitarbeiter im Betrieb, nicht nur die Brandschutzhelfer. Sie ist eine eigenständige Pflicht nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.2.

  • Dauer: 30 bis 60 Minuten
  • Inhalt: Verhalten im Brandfall, Fluchtwege, Sammelplatz, Alarmierung
  • Intervall: Jährlich (Pflicht!)
  • Wer: Alle Beschäftigten

Vergleichstabelle: Die drei Schulungsarten im Überblick

Erstausbildung Auffrischung Jährliche Unterweisung
Wer Neue Brandschutzhelfer Bestehende Brandschutzhelfer Alle Mitarbeiter
Intervall Einmalig (bei Bestellung) Alle 3–5 Jahre Jährlich
Dauer 3 Stunden 2–3 Stunden 30–60 Minuten
Inhalt Theorie + Praxis (Löschübung) Auffrischung Theorie + Praxis Verhalten im Brandfall, Fluchtwege
Rechtsgrundlage DGUV Information 205-023 DGUV Information 205-023 ArbStättV, ASR A2.2
Praktische Übung Ja (Feuerlöscher) Ja (Feuerlöscher) In der Regel nein

Diese Unterscheidung ist entscheidend. Denn die jährliche Unterweisung ersetzt keine Brandschutzhelfer-Auffrischung, und umgekehrt die Auffrischung nicht die jährliche Unterweisung.

Wann muss die Brandschutzhelfer-Auffrischung früher als nach 3 bis 5 Jahren erfolgen?

Die 3-bis-5-Jahres-Empfehlung gilt für den Normalbetrieb. In bestimmten Situationen sollte die Wiederholung deutlich früher stattfinden.

Als Sandra Müller, Sicherheitsbeauftragte bei einem mittelständischen Logistikunternehmen in Mannheim, im September 2024 den Umzug in ein neues Lagergebäude koordinierte, hatte sie die Brandschutzhelfer-Schulung nicht auf dem Schirm. Die letzte Auffrischung war erst zwei Jahre her. Doch das neue Gebäude hatte völlig andere Fluchtwege, eine höhere Brandlast durch zusätzliche Lithium-Ionen-Akkus und ein neues Sprinkler-System. Erst bei der Begehung durch die Feuerwehr wurde klar: Die Brandschutzhelfer mussten sofort nachgeschult werden, weil sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändert hatten. Sandra buchte innerhalb von zwei Wochen eine Auffrischung, die alle neuen Gegebenheiten berücksichtigte.

Diese Situationen erfordern eine sofortige oder vorgezogene Auffrischung:

  1. Wesentliche bauliche Veränderungen im Betrieb (Umbau, Anbau, neue Räumlichkeiten)
  2. Neue Brandgefahren durch veränderte Prozesse, Materialien oder Maschinen
  3. Änderung der Flucht- und Rettungswege (Sperrungen, neue Ausgänge, veränderte Beschilderung)
  4. Wechsel des Arbeitsbereichs des Brandschutzhelfers (andere Abteilung, anderer Standort)
  5. Längere Abwesenheit des Brandschutzhelfers (Elternzeit, Langzeiterkrankung, Sabbatical ab ca. 6 Monaten)
  6. Nach einem Brandereignis oder Beinahe-Unfall im eigenen oder einem vergleichbaren Betrieb
  7. Neue oder aktualisierte DGUV-Regelungen, die relevante Änderungen enthalten

In all diesen Fällen wäre es fahrlässig, bis zum regulären 3-bis-5-Jahres-Intervall zu warten.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Betrieb von einer dieser Situationen betroffen ist? Unsere Brandschutzhelfer-Schulung deckt sowohl Erst- als auch Auffrischungsschulungen ab. Wir beraten Sie gern.

Checkliste: Muss ich die Brandschutzhelfer-Schulung jetzt auffrischen?

Nutzen Sie diese Checkliste als schnelle Entscheidungshilfe. Beantworten Sie jede Frage ehrlich mit Ja oder Nein:

  • [ ] Liegt die letzte Brandschutzhelfer-Schulung länger als 3 Jahre zurück?
  • [ ] Gab es seitdem bauliche Veränderungen in Ihrem Betrieb?
  • [ ] Haben sich Brandgefahren verändert (neue Materialien, Maschinen, Lagermengen)?
  • [ ] Wurden Flucht- und Rettungswege geändert oder umgebaut?
  • [ ] War einer Ihrer Brandschutzhelfer länger als 6 Monate abwesend?
  • [ ] Gab es in Ihrem Betrieb einen Brandalarm, ein Brandereignis oder einen Beinahe-Unfall?
  • [ ] Sind neue DGUV-Regelungen in Kraft getreten, die Ihr Brandschutzkonzept betreffen?
  • [ ] Sind Brandschutzhelfer aus dem Unternehmen ausgeschieden, sodass die Mindestanzahl unterschritten wird?

Auswertung: Haben Sie zwei oder mehr Fragen mit Ja beantwortet? Dann ist eine Auffrischung dringend empfehlenswert. Bei der letzten Frage sollten Sie sogar neue Brandschutzhelfer im Rahmen einer Erstausbildung schulen lassen.

Wie läuft eine Brandschutzhelfer-Auffrischung ab?

Viele Sicherheitsverantwortliche befürchten, dass eine Auffrischung genauso aufwendig ist wie die Erstausbildung. Die gute Nachricht: Der Ablauf ist ähnlich, aber oft kompakter im Theorieteil.

Typischer Ablauf einer Wiederholungsschulung

Theoretischer Teil (ca. 60 bis 90 Minuten):

  • Kurze Wiederholung der Grundlagen: Brandlehre, Brandklassen, Löschmittel
  • Neuerungen bei Vorschriften und Regelwerken seit der letzten Schulung
  • Betriebsspezifische Besonderheiten (insbesondere wenn sich etwas verändert hat)
  • Auffrischung: Aufgaben und Pflichten des Brandschutzhelfers

Praktischer Teil (ca. 60 bis 90 Minuten):

  • Praktische Löschübung mit Feuerlöschern (echter Löschversuch am Brandsimulator)
  • Übung zum Verhalten im Brandfall: Alarmierung, Evakuierung, Sammelplatz
  • Besprechung typischer Fehler und Unsicherheiten aus der Praxis

Abschluss:

  • Neues BG-zertifiziertes Teilnehmerzertifikat mit aktuellem Datum
  • Kurze Dokumentation für den Arbeitgeber

Thomas Weber, Geschäftsführer eines Handwerksbetriebs mit 25 Mitarbeitern in Ludwigshafen, hatte die Auffrischung lange aufgeschoben, weil er dachte, er müsse seine Mitarbeiter einen ganzen Tag freistellen. Als er erfuhr, dass die Wiederholungsschulung in nur 3 Stunden erledigt ist, buchte er direkt einen Vormittagstermin. Seine drei Brandschutzhelfer waren um 12 Uhr zurück am Arbeitsplatz, mit neuem Zertifikat in der Tasche.

Unterschied zum Erstkurs

Bei der Auffrischung können Grundlagen-Themen, die alle Teilnehmer bereits kennen, gestrafft werden. Der Fokus liegt stärker auf Neuerungen, betriebsspezifischen Veränderungen und der praktischen Übung. Die Löschübung ist jedoch bei jeder Auffrischung Pflichtbestandteil. Ein Kurs ohne praktischen Teil erfüllt die DGUV-Anforderungen nicht.

Wer trägt die Kosten für die Wiederholungsschulung?

Diese Frage kommt in der Praxis häufig auf, besonders wenn Mitarbeiter unsicher sind, ob der Arbeitgeber die Kosten übernehmen muss.

Die Antwort ist eindeutig: Der Arbeitgeber trägt alle Kosten. Das ergibt sich aus § 10 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1. Dazu gehören:

  • Kursgebühren: Die Kosten für die Schulung selbst
  • Arbeitszeit: Die Schulung findet während der bezahlten Arbeitszeit statt
  • Fahrtkosten: Falls Mitarbeiter zum Schulungsort fahren müssen
  • Ausrüstung: Falls spezielle Schutzkleidung für die Löschübung nötig ist

Gibt es eine Kostenerstattung durch die BG?

Anders als bei der betrieblichen Ersthelfer-Ausbildung, bei der die BG häufig die Kosten übernimmt, gibt es bei der Brandschutzhelfer-Schulung keine standardmäßige BG-Erstattung. Die Kosten trägt der Arbeitgeber vollständig. Das ist ein wichtiger Unterschied, den viele Betriebe erst bei der Rechnung bemerken.

Allerdings relativiert sich der Aufwand schnell: Bei Kosten von 198 Euro pro Teilnehmer und einer Wiederholung alle 3 bis 5 Jahre ist die Investition überschaubar, besonders im Vergleich zu den möglichen Folgekosten eines Brandschadens oder einer Beanstandung bei der Betriebsprüfung.

Dokumentation und Nachweispflicht bei der Brandschutzhelfer-Auffrischung

Die beste Schulung nützt wenig, wenn Sie im Ernstfall nicht nachweisen können, dass sie stattgefunden hat.

Was muss dokumentiert werden?

  • Teilnehmerliste mit Namen, Datum und Unterschrift
  • Schulungsinhalte (Themen der Theorie und Praxis)
  • Name und Qualifikation des Ausbilders
  • Zertifikat/Teilnahmebescheinigung für jeden Teilnehmer
  • Bestellungsurkunde der Brandschutzhelfer (separates Dokument)

Wie lange aufbewahren?

Eine gesetzlich fixierte Aufbewahrungsfrist für Brandschutzhelfer-Nachweise gibt es nicht. In der Praxis empfehlen wir: Mindestens bis zur nächsten Auffrischung plus 2 Jahre. So können Sie lückenlos nachweisen, dass die Schulungskette nie unterbrochen war.

Was wird bei einer Betriebsprüfung verlangt?

Bei einer Begehung durch die BG oder das Gewerbeaufsichtsamt werden typischerweise folgende Dokumente geprüft:

  • Aktuelle Bestellungsurkunden der Brandschutzhelfer
  • Schulungsnachweise mit Datum (Ist die Schulung aktuell?)
  • Nachweis der jährlichen Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeiter
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zum Thema Brandschutz

Tipp: Führen Sie eine Fristenliste, in der Sie das Schulungsdatum jedes Brandschutzhelfers erfassen und die nächste Auffrischung vormerken. So vermeiden Sie, dass Fristen unbemerkt ablaufen. Ein externer Brandschutzbeauftragter kann diese Fristenüberwachung für Sie übernehmen.

Brandschutzhelfer-Auffrischung in Mannheim und Ludwigshafen

Sie wissen jetzt, dass die Brandschutzhelfer-Wiederholung alle 3 bis 5 Jahre erfolgen sollte. Bleibt die Frage: Wo und wie buchen Sie die Auffrischung möglichst effizient?

Als regionaler Anbieter in der Rhein-Neckar-Region bieten wir regelmäßige Auffrischungskurse an:

  • Standort: Ludwigstraße 56, 67063 Ludwigshafen am Rhein
  • Dauer: 3 Stunden (in der Regel vormittags)
  • Kosten: 198 Euro pro Teilnehmer
  • Zertifikat: BG-zertifizierte Teilnahmebescheinigung
  • Praxis: Echte Löschübung am Brandsimulator (keine reine Theorie)

Inhouse-Schulungen direkt in Ihrem Betrieb

Sie haben mehrere Brandschutzhelfer, die gleichzeitig auffrischen müssen? Dann kommt unser Trainer direkt zu Ihnen. Inhouse-Schulungen bieten wir in Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Schwetzingen und der gesamten Rhein-Neckar-Region an.

Kombination mit Erste-Hilfe-Auffrischung

Oft steht neben der Brandschutzhelfer-Wiederholung auch die Erste-Hilfe-Auffrischung an. Beide Schulungen alle 2 Jahre aufzufrischen, lässt sich ideal an einem Tag kombinieren. Sie stellen Ihre Mitarbeiter nur einmal frei, haben einen Anbieter und eine Rechnung. Das spart Koordinationsaufwand und Kosten.

Gerade für Unternehmen in Mannheim und der Region ist dieser Kombikurs eine zeiteffiziente Lösung.

Häufige Fragen zur Brandschutzhelfer-Wiederholung

Ist die Brandschutzhelfer-Auffrischung gesetzliche Pflicht?
Nein, es gibt keine gesetzlich fixierte Wiederholungspflicht. Die DGUV empfiehlt jedoch eine Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre. Da der Arbeitgeber nach § 10 ArbSchG jederzeit ausreichend qualifizierte Brandschutzhelfer vorhalten muss, ist die Empfehlung in der Praxis verbindlich.

Ist die Auffrischung kürzer als die Erstschulung?
In der Regel nicht wesentlich. Die Auffrischung dauert wie die Erstschulung etwa 3 Stunden, da die praktische Löschübung fester Bestandteil ist. Der Theorieteil kann etwas gestrafft werden.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt mindestens 5 Prozent der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung (Produktion, Lager, Gastronomie) können es deutlich mehr sein.

Was passiert, wenn die Schulung abgelaufen ist?
Das Zertifikat „verfällt“ nicht im juristischen Sinne. Allerdings kann der Arbeitgeber bei einer veralteten Schulung nicht mehr nachweisen, dass seine Brandschutzhelfer aktuell qualifiziert sind. Bei einem Vorfall oder einer Prüfung wird das zum Problem.

Fazit: Brandschutzhelfer-Wiederholung rechtzeitig planen

Die wichtigsten Erkenntnisse für Ihre Brandschutzorganisation:

  • Alle 3 bis 5 Jahre sollte die Brandschutzhelfer-Schulung laut DGUV aufgefrischt werden. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment.
  • Bei betrieblichen Veränderungen (Umbau, neue Gefahren, Personalwechsel) ist eine sofortige Auffrischung nötig, unabhängig vom regulären Intervall.
  • Unterscheiden Sie drei Schulungsarten: Erstausbildung (einmalig), Auffrischung (alle 3–5 Jahre) und jährliche Unterweisung (alle Mitarbeiter, jedes Jahr). Keine ersetzt die andere.
  • Dokumentieren Sie lückenlos: Schulungsnachweise, Bestellungsurkunden und Fristen sauber führen.

Sie möchten die Brandschutzhelfer-Auffrischung für Ihren Betrieb jetzt planen?

Jetzt Auffrischungskurs in Ludwigshafen buchen →

Oder Sie benötigen eine Inhouse-Schulung in Mannheim und Umgebung? Kontaktieren Sie uns – wir finden gemeinsam den passenden Termin.