Brandschutzordnung erstellen – Sicherheitsbeauftragter aktualisiert Brandschutzmaßnahmen

Brandschutzordnung erstellen: Vorlage, Aufbau und Pflichten nach DIN 14096

Stellen Sie sich vor: Die Berufsgenossenschaft kündigt eine Begehung an, und Ihr Sicherheitsbeauftragter blättert hektisch durch einen Ordner mit vergilbten Aushängen von 2018. Der Sammelplatz hat sich nach dem Umbau geändert, zwei Brandschutzhelfer haben längst gekündigt, und Teil B der Brandschutzordnung? Den hat nie jemand unterschrieben.

Genau dieses Szenario erleben wir regelmäßig bei Betrieben in der Rhein-Neckar-Region. Die gute Nachricht: Eine rechtssichere Brandschutzordnung zu erstellen ist kein Hexenwerk. Sie brauchen allerdings einen klaren Plan, die richtige Struktur und ein Verständnis der DIN 14096.

In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Brandschutzordnung erstellen, welche Teile Pflicht sind und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten. Dazu erhalten Sie Vorlagen und Praxisbeispiele, die Sie direkt auf Ihren Betrieb übertragen können.

Was ist eine Brandschutzordnung?

Eine Brandschutzordnung ist ein betriebliches Regelwerk, das alle Maßnahmen zur Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall verbindlich festlegt. Sie basiert auf der DIN 14096 und richtet sich an unterschiedliche Personengruppen: von Besuchern über Mitarbeiter bis hin zu Brandschutzbeauftragten.

Brandschutzordnung erstellen – Sicherheitsbeauftragter aktualisiert Brandschutzmaßnahmen

Wichtig ist die Abgrenzung zu verwandten Dokumenten:

  • Brandschutzordnung: Regelt Verhalten und Verantwortlichkeiten im Betrieb
  • Brandschutzkonzept: Technisch-bauliches Gesamtkonzept, oft von Architekten oder Ingenieuren erstellt
  • Flucht- und Rettungsplan: Grafische Darstellung der Fluchtwege nach DIN ISO 23601

Die Brandschutzordnung ist also das organisatorische Herzstück Ihres betrieblichen Brandschutzes. Sie sorgt dafür, dass jeder im Gebäude weiß, was vor, während und nach einem Brand zu tun ist.

Ist eine Brandschutzordnung Pflicht? Gesetzliche Grundlagen

Ja, für die meisten Unternehmen ist zumindest ein Teil der Brandschutzordnung gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus mehreren Regelwerken:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Der Arbeitgeber muss Maßnahmen treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind. Dazu gehört die schriftliche Festlegung von Verhaltensregeln.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 4 Abs. 4: Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Die Brandschutzordnung ergänzt diesen Plan organisatorisch.

Technische Regeln ASR A2.2 und ASR A2.3: Diese konkretisieren die Anforderungen an Maßnahmen gegen Brände und an Fluchtwege. Sie verweisen direkt auf die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung.

Landesbauordnungen (Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg): Bei Sonderbauten, etwa Versammlungsstätten, Verkaufsstätten oder Hochhäusern, ist eine vollständige Brandschutzordnung mit allen drei Teilen ausdrücklich vorgeschrieben.

VdS-Richtlinien und Versicherungsanforderungen: Viele Sachversicherer verlangen eine aktuelle Brandschutzordnung nach DIN 14096 als Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Das Fazit: Mindestens Teil A ist für praktisch jeden Betrieb Pflicht. Für die meisten Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind auch Teil B und C dringend empfohlen oder sogar vorgeschrieben.

Möchten Sie wissen, wie Ihr Betrieb in Mannheim oder Ludwigshafen konkret aufgestellt sein muss? Unser externer Brandschutzbeauftragter berät Sie individuell und erstellt Ihre Brandschutzordnung professionell.

Brandschutzordnung Teil A, B und C: Unterschiede erklärt

Die DIN 14096 gliedert die Brandschutzordnung in drei Teile. Jeder Teil richtet sich an eine andere Zielgruppe und hat einen unterschiedlichen Detailgrad.

Merkmal Teil A Teil B Teil C
Zielgruppe Alle Personen im Gebäude Alle Beschäftigten Personen mit Brandschutzaufgaben
Umfang 1 Seite (DIN A4) 5–15 Seiten 5–20 Seiten
Format Aushang Schriftliche Anweisung Detailliertes Handbuch
Verteilung Öffentlich aushängen Gegen Unterschrift aushändigen Gezielt an Beauftragte verteilen
Pflicht Nahezu immer Empfohlen/oft Pflicht Bei Sonderbauten Pflicht

Teil A: Der Aushang für alle

Teil A ist der kompakte Aushang im DIN-A4-Format, der an zentralen Stellen im Gebäude gut sichtbar aufgehängt wird. Er richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, also auch an Besucher, Lieferanten und Fremdfirmen.

Der Aufbau ist durch die DIN 14096 weitgehend standardisiert: zweispaltig mit den Bereichen „Brände verhüten“ und „Verhalten im Brandfall“. Typische Inhalte sind:

  • Notrufnummer der Feuerwehr (112)
  • Verhaltensanweisungen bei Brand (Ruhe bewahren, Brand melden, Gefährdete warnen)
  • Hinweis auf Fluchtwege und Sammelplatz
  • Anweisungen zum Löschversuch und zur Evakuierung

Praxistipp: Bei internationaler Belegschaft sollte Teil A mehrsprachig gestaltet werden, mindestens auf Deutsch und Englisch.

Teil B: Anweisungen für alle Mitarbeiter

Teil B ist deutlich umfangreicher und richtet sich an alle Beschäftigten des Betriebs. Er beschreibt betriebsspezifische Brandverhütungsmaßnahmen, Verhaltensregeln und organisatorische Abläufe.

Typische Inhalte von Teil B:

  • Brandverhütungsmaßnahmen am Arbeitsplatz (z. B. Rauchverbot, Umgang mit Gefahrstoffen)
  • Beschreibung der Flucht- und Rettungswege
  • Verhalten bei Brandalarm und bei Feuerentdeckung
  • Regelungen für Fremdfirmen und Besucher
  • Standorte von Feuerlöschern und Brandmeldern
  • Verhalten nach einem Brand (Sicherung, Dokumentation)

Wichtig: Teil B muss jedem Mitarbeiter gegen Unterschrift ausgehändigt werden. Diese Dokumentation ist bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft entscheidend.

Teil C: Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzpflichten

Teil C richtet sich ausschließlich an Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben: Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer und Führungskräfte mit Sicherheitsverantwortung.

Typische Inhalte von Teil C:

  • Detaillierte Aufgabenbeschreibungen für Brandschutzhelfer
  • Alarmierungs- und Meldeketten
  • Evakuierungspläne und Sammelplatzorganisation
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr bei Eintreffen
  • Regelungen für die Nachsorge nach einem Brandereignis

Teil C ist nur dann wirksam, wenn die genannten Personen tatsächlich geschult sind. Ohne ausgebildete Brandschutzhelfer bleibt Teil C ein zahnloses Dokument. Deshalb gehört die Brandschutzhelfer-Schulung unmittelbar zur Umsetzung der Brandschutzordnung.

Brandschutzordnung erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu erstellen erfordert systematisches Vorgehen. Die folgenden sechs Schritte führen Sie von der Bestandsaufnahme bis zur fertigen, rechtssicheren Brandschutzordnung.

Schritt 1: Gefährdungsbeurteilung durchführen

Bevor Sie ein Wort schreiben, müssen Sie die Brandgefahren in Ihrem Betrieb kennen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage jeder Brandschutzordnung.

Erfassen Sie systematisch:

  • Brandgefahren (elektrische Anlagen, Gefahrstoffe, brennbare Materialien)
  • Vorhandene Schutzmaßnahmen (Feuerlöscher, Brandmelder, Sprinkleranlagen)
  • Flucht- und Rettungswege (Zustand, Beschilderung, Breite)
  • Besondere Risikobereiche (Lager, Küchen, Werkstätten, Serverräume)
  • Personensituation (Anzahl Mitarbeiter, Besucher, mobilitätseingeschränkte Personen)

Als Thomas Berger, Geschäftsführer eines Logistikbetriebs in Ludwigshafen mit 60 Mitarbeitern, seine Brandschutzordnung erstellen wollte, ließ er zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei stellte sich heraus, dass im Hochregallager Kartonagen direkt neben der Elektroverteilung gestapelt wurden. Ein Brandrisiko, das seit Jahren unbemerkt geblieben war. Die Gefährdungsbeurteilung deckte das Problem auf, bevor etwas passierte. Ohne diesen ersten Schritt wäre die Brandschutzordnung an der Realität vorbeigegangen.

Schritt 2: Zuständigkeiten festlegen

Klären Sie, wer die Brandschutzordnung erstellt, wer sie freigibt und wer sie pflegt.

  • Erstellung: Idealerweise durch den Brandschutzbeauftragten oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Freigabe: Geschäftsführung oder Betriebsleitung
  • Pflege und Aktualisierung: Brandschutzbeauftragter in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung
  • Unterweisung: Vorgesetzte oder Sicherheitsbeauftragte

Hat Ihr Betrieb keinen internen Brandschutzbeauftragten? Dann ist ein externer Brandschutzbeauftragter die effizienteste Lösung. Er bringt das Fachwissen mit, kennt die aktuellen Normen und übernimmt Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung.

Schritt 3: Teil A gestalten (Aushang)

Der Aushang nach DIN 14096 folgt einem festgelegten Layout. Nutzen Sie eine normkonforme Vorlage und passen Sie folgende Felder an:

  • Notrufnummer: 112 (Feuerwehr), ggf. interner Notruf
  • Sammelplatz: Genaue Bezeichnung mit Ortsangabe
  • Verhaltensanweisungen: Standardisiert nach DIN 14096
  • Betriebsname und Standort: Oben auf dem Aushang
  • Datum der Erstellung/Aktualisierung: Unten auf dem Aushang

Aushangpflicht: Teil A muss an gut sichtbaren, zentralen Stellen hängen: Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Aufenthaltsräume, Produktionshallen. Pro Etage sollte mindestens ein Aushang vorhanden sein.

Schritt 4: Teil B ausarbeiten

Teil B erfordert die meiste inhaltliche Arbeit, weil er betriebsspezifisch sein muss. Eine generische Vorlage aus dem Internet reicht hier nicht aus.

Strukturieren Sie Teil B wie folgt:

  1. Einleitung: Geltungsbereich, Zweck, Verbindlichkeit
  2. Brandverhütung: Rauchverbot, Umgang mit elektrischen Geräten, Gefahrstoffe, Ordnung und Sauberkeit
  3. Brand- und Rauchausbreitung: Feuerschutzabschlüsse, Brandschutztüren nicht verkeilen
  4. Flucht- und Rettungswege: Beschreibung, Beschilderung, Freihalten
  5. Melde- und Löscheinrichtungen: Standorte, Bedienung, wer darf löschen
  6. Verhalten im Brandfall: Alarmierung, Rettung, Löschversuch, Evakuierung
  7. Verhalten nach einem Brand: Sicherung des Brandorts, Dokumentation, Meldung
  8. Regelungen für Besucher und Fremdfirmen

Praxistipp: Passen Sie die Sprache an Ihre Belegschaft an. Vermeiden Sie Fachjargon, den Ihre Mitarbeiter nicht verstehen. Verwenden Sie kurze Sätze und klare Anweisungen.

Schritt 5: Teil C für geschultes Personal erstellen

Teil C richtet sich an Ihre Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und den Brandschutzbeauftragten. Hier wird es konkret und operativ.

Folgende Elemente gehören in Teil C:

  • Namentliche Benennung aller Brandschutzhelfer mit Einsatzbereich
  • Aufgabenbeschreibungen: Wer macht was bei Alarm? Wer kontrolliert welchen Bereich?
  • Alarmierungsablauf: Vom Erkennen des Brandes bis zum Eintreffen der Feuerwehr
  • Evakuierungsplan: Zuständigkeiten, Sammelplatz, Vollständigkeitskontrolle
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr: Ansprechpartner, Übergabe von Informationen
  • Nachsorge: Maßnahmen nach Brandereignis oder Fehlalarm

Die Wirksamkeit von Teil C steht und fällt mit der Ausbildung der genannten Personen. Laut DGUV Information 205-023 müssen mindestens 5 % Ihrer Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Unser Brandschutzhelfer-Kurs in Ludwigshafen qualifiziert Ihre Mitarbeiter in nur drei Stunden, BG-zertifiziert und mit praktischer Löschübung.

Schritt 6: Freigabe, Aushang und Unterweisung

Die fertige Brandschutzordnung muss formal in Kraft gesetzt werden:

  1. Freigabe durch die Geschäftsführung: Schriftliche Genehmigung mit Datum und Unterschrift
  2. Teil A aushängen: An allen vorgesehenen Stellen im Gebäude
  3. Teil B aushändigen: An jeden Mitarbeiter, gegen dokumentierte Unterschrift
  4. Teil C verteilen: An alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
  5. Erstunterweisung durchführen: Alle Mitarbeiter müssen über den Inhalt informiert werden
  6. Dokumentation archivieren: Unterschriftenlisten, Schulungsnachweise, Aushangprotokolle

Wer darf eine Brandschutzordnung erstellen?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für die Erstellung einer Brandschutzordnung. Der Arbeitgeber ist verantwortlich und kann die Erstellung delegieren.

In der Praxis kommen folgende Personen infrage:

  • Brandschutzbeauftragter (intern oder extern)
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Brandschutzsachverständiger
  • Sicherheitsingenieur

Die Empfehlung: Lassen Sie die Brandschutzordnung von einer fachkundigen Person erstellen. Denn bei einem Brandfall oder einer Prüfung haftet der Arbeitgeber für die Richtigkeit und Aktualität des Dokuments.

Marina Weber, Personalleiterin eines mittelständischen IT-Unternehmens in Mannheim mit 35 Mitarbeitern, versuchte zunächst, die Brandschutzordnung selbst zu erstellen. Sie lud eine kostenlose Vorlage herunter und füllte die Felder aus. Bei der nächsten BG-Begehung stellte der Prüfer fest: Der Sammelplatz war falsch eingezeichnet, die Feuerlöscher-Standorte stimmten nicht mit der Realität überein, und Teil C fehlte vollständig. Das Ergebnis war eine Mängelliste mit Fristsetzung. Marina beauftragte daraufhin einen externen Brandschutzbeauftragten, der die gesamte Brandschutzordnung innerhalb von zwei Wochen professionell erstellte und gleichzeitig weitere Mängel im Brandschutzkonzept identifizierte.

Warum ein externer Brandschutzbeauftragter oft die beste Wahl ist:

  • Er bringt keine Betriebsblindheit mit und sieht Risiken, die intern übersehen werden
  • Er kennt die aktuelle DIN 14096 und die Anforderungen der Behörden
  • Er übernimmt auch die regelmäßige Aktualisierung
  • Er ist günstiger als eine interne Vollzeitstelle für diese Aufgabe

Vorlage und Muster: So sieht eine Brandschutzordnung aus

Aufbau Teil A (Aushang): Pflichtfelder

Ein DIN-14096-konformer Aushang enthält folgende Elemente:

  • Kopfzeile: Firmenname, Standort, Logo
  • Überschrift: „Brandschutzordnung nach DIN 14096 – Teil A“
  • Linke Spalte: „Brände verhüten“ mit konkreten Verboten und Geboten
  • Rechte Spalte: „Verhalten im Brandfall“ mit Handlungsanweisungen
  • Notrufnummer: Groß und deutlich sichtbar
  • Sammelplatz: Eindeutige Bezeichnung
  • Fußzeile: Erstellungsdatum, verantwortliche Person, Versionsnummer

Gliederungsvorlage für Teil B (Inhaltsverzeichnis)

Ein typisches Inhaltsverzeichnis für Teil B sieht so aus:

  1. Einleitung und Geltungsbereich
  2. Brandverhütung
  3. Brand- und Rauchausbreitung
  4. Flucht- und Rettungswege
  5. Melde- und Löscheinrichtungen
  6. Verhalten im Brandfall
  7. Verhalten nach einem Brand
  8. Sonderregelungen (Fremdfirmen, Besucher, Nachtarbeit)
  9. Anhang (Flucht- und Rettungsplan, Feuerlöscher-Übersicht)

Individuelle Anpassung ist entscheidend

Vorlagen und Muster sind ein guter Ausgangspunkt. Sie ersparen Ihnen die Grundstruktur und zeigen, welche Inhalte gefordert sind. Aber: Kein Betrieb ist identisch. Eine Brandschutzordnung muss die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens widerspiegeln, von den Fluchtwegen über die Brandgefahren bis zur Belegschaftsstruktur.

Sie möchten eine professionell erstellte Brandschutzordnung, die exakt auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist? Unser externer Brandschutzbeauftragter übernimmt die komplette Erstellung, von der Begehung bis zum fertigen Dokument.

Die 7 häufigsten Fehler bei der Brandschutzordnung

In unserer täglichen Arbeit mit Betrieben in der Rhein-Neckar-Region sehen wir immer wieder dieselben Fehler. Diese sieben sind besonders verbreitet:

1. Veraltete Notrufnummern oder Sammelplätze. Nach einem Umbau oder Umzug wird oft vergessen, den Sammelplatz in der Brandschutzordnung anzupassen. Im Ernstfall führt das zu Chaos.

2. Teil A nicht DIN-konform gestaltet. Der Aushang hat ein bestimmtes Layout nach DIN 14096. Eigenkreationen mit abweichendem Aufbau erfüllen die Norm nicht.

3. Generische Vorlage ohne betriebsspezifische Anpassung. Teil B aus dem Internet herunterladen und den Firmennamen einfügen reicht nicht. Jeder Betrieb hat andere Brandgefahren, Fluchtwege und organisatorische Strukturen.

4. Keine Unterschrift bei Aushändigung von Teil B. Die Aushändigung von Teil B muss dokumentiert werden. Ohne Unterschrift der Mitarbeiter fehlt der Nachweis, dass sie informiert wurden.

5. Fehlende Aktualisierung nach Veränderungen. Umbauten, neue Maschinen, Nutzungsänderungen oder Personalwechsel bei Brandschutzhelfern erfordern eine sofortige Anpassung.

6. Brandschutzhelfer in Teil C nicht namentlich benannt. Allgemeine Formulierungen wie „die Brandschutzhelfer der Abteilung“ reichen nicht. Teil C muss Namen, Einsatzbereiche und Stellvertreterregelungen enthalten.

7. Keine regelmäßige Unterweisung auf Basis der Brandschutzordnung. Die Brandschutzordnung ist nur wirksam, wenn die Mitarbeiter ihren Inhalt kennen. Jährliche Unterweisungen sind Pflicht.

Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Die VdS-Richtlinie 2000 empfiehlt eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre. In der Praxis gibt es darüber hinaus Anlässe, die eine sofortige Aktualisierung erfordern:

  • Bauliche Veränderungen: Umbau, Anbau, neue Fluchtwege, veränderte Raumnutzung
  • Neue Brandgefahren: Neue Maschinen, Gefahrstoffe, veränderte Lagerung
  • Personalwechsel: Neue Brandschutzhelfer, neuer Brandschutzbeauftragter, Abgänge
  • Organisatorische Änderungen: Neue Schichtmodelle, Standortwechsel, Firmenzusammenschlüsse
  • Nach einem Brandereignis: Auch nach einem Fehlalarm sollte die Wirksamkeit der Brandschutzordnung überprüft werden
  • Änderungen in Gesetzen oder Normen: Neue DGUV-Regelungen, geänderte Landesbauordnung

Praxistipp: Koppeln Sie die Überprüfung der Brandschutzordnung an die Auffrischung der Brandschutzhelfer-Schulung. Beide haben einen Zwei-Jahres-Rhythmus. So stellen Sie sicher, dass Dokument und Ausbildung immer synchron sind.

Brandschutzordnung und Brandschutzhelfer: Das Zusammenspiel

Die Brandschutzordnung und die Brandschutzhelfer-Ausbildung sind zwei Seiten derselben Medaille. Teil C der Brandschutzordnung definiert die Aufgaben der Brandschutzhelfer. Die Schulung befähigt sie, diese Aufgaben im Ernstfall tatsächlich auszuführen.

Laut DGUV Information 205-023 müssen mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr, etwa in der Produktion, Gastronomie oder Lagerhaltung, kann dieser Anteil deutlich höher liegen.

Nehmen wir das Beispiel von Stefan Keller, Inhaber eines Restaurants in Mannheim mit 25 Mitarbeitern. Stefan hatte eine saubere Brandschutzordnung mit allen drei Teilen. In Teil C waren vier Brandschutzhelfer namentlich benannt. Das Problem: Keiner der vier hatte jemals eine Schulung absolviert. Als bei einer routinemäßigen Begehung die Ausbildungsnachweise angefordert wurden, konnte Stefan nichts vorlegen. Die Folge war eine Nachfrist und die dringende Auflage, die Schulungen innerhalb von sechs Wochen nachzuholen. Stefan buchte daraufhin unseren Brandschutzhelfer-Kurs, und alle vier Mitarbeiter waren innerhalb eines Vormittags BG-zertifiziert ausgebildet.

Die Lektion: Eine Brandschutzordnung ohne geschulte Brandschutzhelfer ist wie ein Fluchtwegeplan ohne Notausgänge. Beides muss zusammenpassen.

Bereit, Ihre Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen? Unser BG-zertifizierter Brandschutzhelfer-Kurs dauert nur drei Stunden und beinhaltet eine praktische Löschübung. So wird Teil C Ihrer Brandschutzordnung mit Leben gefüllt.

Brandschutzordnung für Unternehmen in Mannheim und Ludwigshafen

Betriebe in der Rhein-Neckar-Region unterliegen je nach Standort der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RLP) oder der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW). Beide Bundesländer stellen für Sonderbauten besondere Anforderungen an den Brandschutz, einschließlich der Pflicht zur vollständigen Brandschutzordnung.

Besonderheiten für Betriebe in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz):

  • Großer Industriestandort mit erhöhten Anforderungen durch Chemieindustrie-Nähe
  • Sonderbauverordnungen für Verkaufsstätten und Industriebauten
  • Enge Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen empfohlen

Besonderheiten für Betriebe in Mannheim (Baden-Württemberg):

  • Verdichtete Innenstadtlage mit besonderen Anforderungen an Fluchtwege
  • Viele Bestandsgebäude, in denen der Brandschutz nachgerüstet werden muss
  • Regelmäßige Kontrollen durch die Branddirektion Mannheim

Als regionaler Anbieter kennen wir die Anforderungen beider Bundesländer und die Erwartungen der lokalen Behörden. Unser externer Brandschutzbeauftragter erstellt Ihre Brandschutzordnung unter Berücksichtigung aller landesspezifischen Vorgaben und begleitet Sie bei Begehungen.

Häufig gestellte Fragen zur Brandschutzordnung

Was muss in einer Brandschutzordnung stehen?
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus drei Teilen: Teil A (Aushang mit Verhaltensregeln), Teil B (detaillierte Anweisungen für alle Mitarbeiter) und Teil C (Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzpflichten). Die genauen Inhalte richten sich nach den betriebsspezifischen Gegebenheiten.

Ist eine Brandschutzordnung für jedes Unternehmen Pflicht?
Ja, zumindest Teil A ist für nahezu jeden Betrieb verpflichtend. Die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz verlangen, dass Arbeitgeber Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung schriftlich regeln. Bei Sonderbauten sind alle drei Teile vorgeschrieben.

Wer darf eine Brandschutzordnung erstellen?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation. Empfohlen wird die Erstellung durch einen Brandschutzbeauftragten, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Brandschutzsachverständigen. Die Verantwortung liegt immer beim Arbeitgeber.

Was ist der Unterschied zwischen Teil A, B und C?
Teil A ist ein kompakter Aushang für alle Gebäudenutzer. Teil B enthält detaillierte Anweisungen für Beschäftigte und wird gegen Unterschrift ausgehändigt. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer.

Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Mindestens alle zwei Jahre sollte eine Überprüfung erfolgen. Bei baulichen Veränderungen, neuen Brandgefahren, Personalwechseln bei Brandschutzhelfern oder nach einem Brandereignis ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich.

Was kostet es, eine Brandschutzordnung erstellen zu lassen?
Die Kosten hängen von der Betriebsgröße, der Komplexität und dem Umfang (nur Teil A oder alle drei Teile) ab. Für ein KMU mit einem Standort können Sie mit einem niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag rechnen. Im Rahmen einer externen Brandschutzbeauftragung ist die Erstellung oft im laufenden Betreuungsvertrag enthalten. Fragen Sie uns nach einem individuellen Angebot.

Fazit: Brandschutzordnung rechtssicher erstellen

Eine vollständige Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie schützt Ihre Mitarbeiter, sichert Sie rechtlich ab und sorgt dafür, dass im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist.

Die drei wichtigsten Punkte:

  1. Teil A, B und C kennen und umsetzen. Mindestens Teil A ist Pflicht, für die meisten Betriebe auch Teil B und C.
  2. Individuell anpassen. Vorlagen sind ein Startpunkt, aber kein Ersatz für eine betriebsspezifische Brandschutzordnung.
  3. Aktuell halten. Alle zwei Jahre prüfen, bei Veränderungen sofort aktualisieren.

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