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Erste Hilfe Auffrischung im Betrieb – wie oft müssen Ersthelfer geschult werden?

Letzte Woche rief mich ein Geschäftsführer aus Mannheim an. Seine Frage: „Unsere letzte Ersthelfer-Schulung war vor drei Jahren. Sind wir noch abgesichert?“ Die ehrliche Antwort musste lauten: Nein, wahrscheinlich nicht. Denn die Erste Hilfe Auffrischung im Betrieb sollte spätestens alle zwei Jahre erfolgen – und diese Frist hatte sein Unternehmen deutlich überschritten.

Sie stehen vermutlich vor einer ähnlichen Frage. Die gute Nachricht: Die Regelung ist klarer, als viele denken. Die Berufsgenossenschaften empfehlen eine Auffrischung alle 24 Monate. In diesem Artikel erfahren Sie, woher diese Vorgabe stammt, welche Ausnahmen gelten und wie Sie die Schulung für Ihren Betrieb effizient organisieren.

Die kurze Antwort: Alle zwei Jahre auffrischen

Die Empfehlung der Berufsgenossenschaften ist eindeutig: Betriebliche Ersthelfer sollten ihre Kenntnisse alle zwei Jahre auffrischen. Diese Fortbildung dauert in der Regel neun Unterrichtseinheiten und stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter im Notfall handlungsfähig bleiben.

Warum genau zwei Jahre?

Die Zeitspanne basiert auf Erkenntnissen zur Wissensspeicherung. Studien zeigen, dass praktische Erste-Hilfe-Fähigkeiten ohne regelmäßige Übung schnell nachlassen. Nach zwei Jahren können viele Menschen grundlegende Handgriffe wie die stabile Seitenlage oder die Herzdruckmassage nicht mehr sicher ausführen.

Die DGUV Vorschrift 1 legt fest, dass Unternehmer für eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Ersthelfer sorgen müssen. Zwar nennt die Vorschrift kein konkretes Auffrischungsintervall. Die begleitenden DGUV-Informationen empfehlen jedoch ausdrücklich die Fortbildung im Zwei-Jahres-Rhythmus.

Gesetzliche Grundlage: Was das Arbeitsschutzgesetz vorschreibt

Die Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern ergibt sich aus § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Dort heißt es, dass der Arbeitgeber die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere die Benennung von Beschäftigten, die Aufgaben der Ersten Hilfe übernehmen.

Das Gesetz schreibt keine exakte Auffrischungsfrist vor. Die Zwei-Jahres-Empfehlung stammt von den Berufsgenossenschaften, die als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Konkretisierung zuständig sind. In der Praxis behandeln Arbeitsschutzbehörden und Versicherungen diese Empfehlung jedoch wie eine verbindliche Vorgabe.

Was passiert bei einem Unfall ohne aktuelle Schulung?

Stellen Sie sich vor: Ein Mitarbeiter erleidet einen Herzstillstand. Der benannte Ersthelfer zögert, weil seine letzte Schulung vier Jahre zurückliegt. Er ist unsicher bei der Reanimation. Kostbare Minuten verstreichen.

Kommt es zu einem Schaden, prüft die Berufsgenossenschaft, ob der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt hat. Veraltete Ersthelfer-Qualifikationen können als Organisationsverschulden gewertet werden. Die Folgen reichen von Regressforderungen bis zu persönlicher Haftung der Geschäftsführung.

Wie viele Ersthelfer braucht Ihr Betrieb?

Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer hängt von Ihrer Branche und Betriebsgröße ab. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verweist auf folgende Richtwerte:

Betriebsart Ersthelfer-Quote
Verwaltung, Büro, Handel 5 % der Beschäftigten
Produktion, Werkstätten, Lager 10 % der Beschäftigten
Baustellen, Außendienst Je nach Gefährdungsbeurteilung

Bei Betrieben mit 2 bis 20 Beschäftigten muss mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein. Diese Quoten gelten für anwesende Beschäftigte – planen Sie also Urlaub, Krankheit und Schichtarbeit ein.

Praxisbeispiel: Kleine Firma mit zehn Mitarbeitern

Thomas betreibt eine Werbeagentur in Ludwigshafen mit zehn Angestellten. Als Bürobetrieb gilt die 5-Prozent-Quote. Rechnerisch bräuchte er nur einen halben Ersthelfer – also mindestens eine Person.

Thomas hat sich für zwei ausgebildete Ersthelfer entschieden. So ist auch bei Urlaub oder Krankheit immer jemand da. Die Auffrischung organisiert er alle zwei Jahre für beide gleichzeitig. Das spart Koordinationsaufwand und stellt sicher, dass beide auf dem gleichen Wissensstand sind.

Ablauf und Inhalte der Auffrischung

Die Erste-Hilfe-Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. In der Praxis bedeutet das einen Kurstag von etwa acht Stunden inklusive Pausen.

Was wird trainiert?

Die Inhalte orientieren sich an den häufigsten Notfallsituationen im Betrieb:

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung mit praktischer Übung am Phantom
  • Umgang mit dem automatisierten externen Defibrillator (AED)
  • Wundversorgung bei Schnittverletzungen und Verbrennungen
  • Stabile Seitenlage bei bewusstlosen Personen
  • Erkennen von Herzinfarkt und Schlaganfall
  • Maßnahmen bei Schock und starken Blutungen

Der Fokus liegt auf praktischen Übungen. Ihre Mitarbeiter trainieren die Handgriffe, bis sie sitzen. Denn im Ernstfall muss die Reaktion automatisch ablaufen – ohne Nachdenken.

BG-zertifiziertes Zertifikat

Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die von den Berufsgenossenschaften anerkannt wird. Diese Bescheinigung dokumentiert das Schulungsdatum und ist bei Betriebsprüfungen vorzulegen.

Bewahren Sie die Zertifikate sorgfältig auf. Am besten führen Sie eine Liste aller Ersthelfer mit dem jeweiligen Schulungsdatum. So behalten Sie den Überblick, wann die nächste Auffrischung fällig ist.

Branchen mit besonderen Anforderungen

In einigen Bereichen gelten strengere Vorgaben oder kürzere Intervalle:

Gesundheitswesen und Pflege

Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) empfiehlt für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser besonders regelmäßige Auffrischungen. Hier können verkürzte Intervalle von 12 bis 18 Monaten sinnvoll sein, da Mitarbeiter täglich mit medizinischen Notfällen konfrontiert werden können.

Kinderbetreuung

In Kindertagesstätten und Schulen gelten spezielle Anforderungen. Die Erste-Hilfe-Schulung muss Maßnahmen bei Kindernotfällen umfassen. Auch hier empfehlen viele Träger Auffrischungen in kürzeren Abständen.

Produktion und Industrie

Betriebe mit erhöhtem Unfallrisiko – etwa in der Metallverarbeitung oder Chemie – sollten ebenfalls über kürzere Intervalle nachdenken. Die 10-Prozent-Quote ist hier ohnehin höher angesetzt.

Praxis-Checkliste für Arbeitgeber

Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick über Ihre Ersthelfer-Organisation:

  1. Ersthelfer-Liste führen: Dokumentieren Sie Namen, Schulungsdatum und nächsten Auffrischungstermin aller Ersthelfer.

  2. Quote prüfen: Haben Sie genug Ersthelfer für Ihre Betriebsart? Denken Sie an Urlaub und Krankheit.

  3. Fristen überwachen: Tragen Sie die Zwei-Jahres-Frist in Ihren Kalender ein – idealerweise mit Vorlauf von drei Monaten.

  4. Zertifikate aufbewahren: Sammeln Sie alle Bescheinigungen in einer zentralen Mappe oder digital.

  5. Schulungsanbieter wählen: Achten Sie auf BG-Zertifizierung und regionale Verfügbarkeit.

  6. Termin vereinbaren: Buchen Sie frühzeitig, besonders im Frühjahr und Herbst sind Kurse schnell ausgebucht.

Kombikurs: Erste Hilfe und Brandschutz an einem Tag

Viele Unternehmen stehen vor einer doppelten Herausforderung: Neben der Ersthelfer-Ausbildung müssen auch Brandschutzhelfer geschult werden. Die Brandschutzhelfer-Schulung ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und sollte alle zwei bis drei Jahre aufgefrischt werden.

Sabine, Personalverantwortliche eines Logistikunternehmens in der Rhein-Neckar-Region, stand genau vor diesem Problem. Sie musste fünf Mitarbeiter als Ersthelfer und drei als Brandschutzhelfer schulen lassen. Die Koordination mit verschiedenen Anbietern und Terminen kostete sie Wochen.

Ihre Lösung: Ein Kombikurs, der beide Pflichtschulungen an einem Tag verbindet. Statt mehrerer Termine und Anbieter hatte sie einen einzigen Schulungstag. Die Mitarbeiter waren nur einmal abwesend, und beide Pflichten waren erfüllt.

Was kostet eine Erste-Hilfe-Auffrischung?

Die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs liegen bei 65 Euro pro Teilnehmer. Bei der Fortbildung zur Auffrischung ist der Aufwand vergleichbar, da ebenfalls neun Unterrichtseinheiten absolviert werden.

Viele Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für die Ersthelfer-Ausbildung teilweise oder vollständig. Fragen Sie bei Ihrer BG nach, welche Zuschüsse möglich sind. Die Kostenübernahme gilt in der Regel auch für Auffrischungskurse.

Häufige Fragen zur Erste-Hilfe-Auffrischung

Gilt die Zwei-Jahres-Empfehlung verbindlich?

Rechtlich handelt es sich um eine Empfehlung der Berufsgenossenschaften, nicht um eine gesetzliche Pflicht. In der Praxis wird sie jedoch wie eine verbindliche Vorgabe behandelt. Bei Arbeitsunfällen prüfen BG und Versicherung, ob die Ersthelfer aktuell geschult waren.

Was passiert, wenn die Frist überschritten wird?

Eine kurze Überschreitung von wenigen Wochen ist in der Regel unproblematisch. Bei deutlich längeren Zeiträumen sollten Sie die Auffrischung schnellstmöglich nachholen. Im schlimmsten Fall gilt der Ersthelfer nicht mehr als ausreichend qualifiziert.

Können Ersthelfer auch intern geschult werden?

Die Ersthelfer-Ausbildung und -Fortbildung muss durch eine von der BG ermächtigte Ausbildungsstelle erfolgen. Interne Schulungen ohne diese Ermächtigung werden nicht anerkannt. Sie können jedoch einen externen Anbieter für Inhouse-Kurse in Ihrem Betrieb beauftragen.

Wie lange dauert die Fortbildung im Vergleich zur Erstausbildung?

Beide haben den gleichen Umfang: neun Unterrichtseinheiten. Der Unterschied liegt im Fokus. Die Fortbildung setzt vorhandenes Wissen voraus und legt mehr Gewicht auf praktische Übungen und Wiederholung.

Fazit: Auffrischung alle zwei Jahre – so bleiben Sie rechtssicher

Die Erste Hilfe Auffrischung im Betrieb sollte alle zwei Jahre erfolgen. Diese Empfehlung der Berufsgenossenschaften stellt sicher, dass Ihre Ersthelfer im Notfall handlungsfähig bleiben. Führen Sie eine Ersthelfer-Liste, überwachen Sie die Fristen und buchen Sie rechtzeitig.

Als BG-zertifizierter Anbieter in Ludwigshafen und Mannheim schulen wir Ihre betrieblichen Ersthelfer praxisnah und effizient. Ob Einzelkurs oder Kombiangebot mit Brandschutzhelfer-Ausbildung – wir finden die passende Lösung für Ihren Betrieb.

Sie möchten die Ersthelfer-Auffrischung für Ihr Team organisieren? Nehmen Sie Kontakt auf – wir beraten Sie zu Terminen und Möglichkeiten in der Rhein-Neckar-Region.