Erste Hilfe bei Verbrennungen entscheidet oft darüber, ob eine Verletzung glimpflich ausgeht oder schwere Folgeschäden hinterlässt. Jedes Jahr ereignen sich in deutschen Betrieben tausende Arbeitsunfälle durch thermische Einwirkung, deshalb sollten alle Mitarbeiter die wichtigsten Sofortmaßnahmen kennen. Dabei zeigt sich immer wieder: Viele Beschäftigte sind unsicher, wie sie im Ernstfall reagieren sollen.
Dieser Artikel liefert Ihnen eine praxisnahe Anleitung für die Ersten Hilfe bei Verbrennungen am Arbeitsplatz. Zudem erfahren Sie, welche rechtlichen Pflichten Ihr Betrieb erfüllen muss und wie Sie durch regelmäßige Schulungen für den Notfall gerüstet sind. Außerdem finden Sie konkrete Beispiele aus Industrie und Gastronomie, die zeigen, worauf es in der Praxis ankommt.
Sofortmaßnahmen bei Verbrennungen – die 5 wichtigsten Schritte
Wenn ein Kollege sich verbrennt, zählt jede Sekunde. Folglich sollten Sie diese fünf Schritte kennen und sofort umsetzen können. Diese Kurzanleitung zur Ersten Hilfe bei Verbrennungen hilft Ihnen, strukturiert zu handeln.

1. Unfallstelle sichern und Gefährdung beseitigen
Bevor Sie dem Verletzten helfen, müssen Sie zunächst die Gefahrenquelle ausschalten. Das bedeutet: Maschine stoppen, Stromzufuhr unterbrechen oder brennende Materialien entfernen. Dabei gilt: Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr, denn nur ein unverletzter Ersthelfer kann wirksam helfen.
2. Verbrennung richtig kühlen
Die Kühlung ist die wichtigste Sofortmaßnahme bei der Ersten Hilfe Verbrennungen. Halten Sie die betroffene Stelle sofort unter fließendes, lauwarmes Wasser. Allerdings sollte die Wassertemperatur zwischen 15 und 20 Grad Celsius liegen, keinesfalls eiskalt. Kühlen Sie mindestens 10 bis 20 Minuten, damit die Hitze aus dem Gewebe abgeleitet wird.
Wichtig: Kühlen Sie niemals großflächige Verbrennungen am Rumpf, da sonst Unterkühlungsgefahr besteht. Ebenso sollten Sie keine Eiswürfel oder Kühlpacks direkt auf die Haut legen.
3. Kleidung vorsichtig entfernen
Entfernen Sie locker sitzende Kleidung im Bereich der Verbrennung. Jedoch dürfen Sie eingebrannte oder festklebende Stoffreste keinesfalls abreißen, weil dadurch zusätzliche Gewebeschäden entstehen. Belassen Sie solche Teile an der Wunde und überlassen Sie die Entfernung dem Rettungsdienst.
4. Wunde steril abdecken
Nach dem Kühlen decken Sie die Verbrennung mit einem sterilen Verbandtuch oder einer speziellen Brandwundenauflage ab. Somit schützen Sie die verletzte Haut vor Keimen und weiteren Reizungen. Verwenden Sie niemals Hausmittel wie Butter, Mehl oder Zahnpasta, denn diese verschlimmern die Verletzung und erschweren die ärztliche Behandlung.
5. Notruf absetzen – wann ist er nötig?
Rufen Sie den Rettungsdienst unter 112, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Die Verbrennung ist größer als die Handfläche des Betroffenen
- Gesicht, Hände, Füße oder Genitalbereich sind betroffen
- Es handelt sich um eine Verbrennung dritten Grades
- Der Verletzte zeigt Schockzeichen (Blässe, Zittern, Verwirrtheit)
- Chemikalien haben die Verbrennung verursacht
- Der Betroffene hat Rauch eingeatmet
- Kinder oder ältere Menschen sind verletzt
Verbrennungsgrade erkennen und richtig einschätzen
Um bei der Ersten Hilfe Verbrennungen angemessen zu reagieren, müssen Sie die Schwere der Verletzung einschätzen können. Dabei unterscheidet man drei Grade, die sich deutlich voneinander abheben.
Verbrennung ersten Grades
Bei diesem leichtesten Grad ist nur die oberste Hautschicht betroffen. Die Haut rötet sich, schwillt leicht an und schmerzt. Typische Beispiele sind leichte Verbrühungen oder ein Sonnenbrand. Folglich reicht hier meist die Kühlung und eine schützende Abdeckung aus.
Verbrennung zweiten Grades
Hier ist die Oberhaut komplett und die Lederhaut teilweise geschädigt. Es bilden sich schmerzhafte Blasen, die Haut ist gerötet und feucht. Diese Verletzungen sollten ärztlich versorgt werden, deshalb ist ein Arztbesuch oder je nach Ausmaß der Notruf angebracht.
Verbrennung dritten Grades
Die schwerste Form betrifft alle Hautschichten bis ins Unterhautgewebe. Die Haut erscheint weiß, grau oder schwarz und ist lederartig verhärtet. Paradoxerweise schmerzt diese Verletzung oft weniger, weil die Nervenenden zerstört sind. Daher ist sofortige notärztliche Versorgung zwingend erforderlich.
Was Ersthelfer tun dürfen und was nicht
Als betrieblicher Ersthelfer dürfen und sollen Sie Sofortmaßnahmen einleiten: kühlen, abdecken, beruhigen, Notruf absetzen. Allerdings sollten Sie keine Blasen öffnen, keine Salben auftragen und keine festsitzende Kleidung entfernen. Ebenso gehört die Beurteilung der Verbrennungstiefe in ärztliche Hände.
Arbeitsplatz-spezifische Szenarien bei Verbrennungen
Je nach Branche unterscheiden sich die typischen Unfallursachen erheblich. Deshalb sollte die Erste Hilfe bei Verbrennungen auf die jeweiligen Risiken abgestimmt sein.
Industrie und Heißarbeiten
In Produktionsbetrieben entstehen Verbrennungen häufig durch Kontakt mit heißen Oberflächen, Schweißarbeiten oder flüssiges Metall. Thomas, ein Schweißer aus Ludwigshafen, erlebte letztes Jahr eine typische Situation: Ein Funken landete unter seinem Schutzhandschuh und verursachte eine Verbrennung zweiten Grades am Handgelenk.
Sein Kollege reagierte vorbildlich: Er half Thomas, den Handschuh vorsichtig zu entfernen, kühlte die Wunde 15 Minuten unter fließendem Wasser und legte einen sterilen Verband an. Weil die Verbrennung größer als eine Handfläche war, riefen sie den Betriebsarzt hinzu. Somit wurde die Verletzung optimal versorgt.
Besonderheit chemische Verbrennungen: Bei Kontakt mit Säuren oder Laugen gelten andere Regeln. Spülen Sie die betroffene Stelle sofort mit viel Wasser, mindestens 20 Minuten lang. Entfernen Sie dabei kontaminierte Kleidung. Rufen Sie immer den Notruf, weil chemische Verätzungen oft tiefer gehen als zunächst sichtbar. Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz müssen Betriebe für solche Notfälle entsprechende Maßnahmen vorbereiten.
Küche und Gastronomie
In der Gastronomie sind Verbrühungen durch heißes Wasser, Fett oder Dampf besonders häufig. Maria, Küchenhelferin in einem Mannheimer Restaurant, kippte versehentlich einen Topf mit kochendem Wasser um. Die Flüssigkeit traf ihren Unterarm.
Ihre Kollegin handelte richtig: Sie führte Maria sofort zur Spüle und kühlte den Arm unter lauwarmem Wasser. Dabei entfernte sie vorsichtig die durchnässte Kochschürze. Nach 15 Minuten Kühlung legte sie eine sterile Kompresse auf. Da die Rötung sich auf eine handtellergroße Fläche beschränkte und keine Blasen auftraten, genügte die betriebliche Erstversorgung mit anschließendem Arztbesuch.
Rechtliche Pflichten und Dokumentation im Betrieb
Erste Hilfe bei Verbrennungen endet nicht mit der Wundversorgung. Ebenso wichtig ist die rechtskonforme Dokumentation des Unfalls, damit Ihr Betrieb abgesichert ist.
Meldepflicht und Unfallbericht
Jeder Arbeitsunfall mit Verletzungsfolge muss im Verbandbuch dokumentiert werden. Bei Verbrennungen, die zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit führen, besteht zudem Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft. Die DGUV stellt dafür entsprechende Formulare bereit.
Dokumentieren Sie folgende Angaben:
- Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
- Name des Verletzten und der Ersthelfer
- Art der Verletzung und betroffene Körperstelle
- Durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Folgende Behandlung (Arzt, Krankenhaus)
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren
Nach einem Verbrennungsunfall sollten Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen. Möglicherweise sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig, beispielsweise hitzebeständige Handschuhe, Spritzschutz oder Warnschilder. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bietet hierzu praxisnahe Handlungshilfen.
Prävention und Ausbildung – Verbrennungen vorbeugen
Die beste Erste Hilfe bei Verbrennungen ist die, die gar nicht nötig wird. Deshalb sollten Sie in Ihrem Betrieb präventiv handeln.
Regelmäßige Ersthelfer-Schulungen
Laut DGUV Vorschrift 1 müssen betriebliche Ersthelfer ihre Kenntnisse alle zwei Jahre auffrischen. Dabei werden genau solche Szenarien wie Verbrennungen praktisch geübt. In unseren BG-zertifizierten Erste-Hilfe-Kursen in Ludwigshafen und Mannheim trainieren Ihre Mitarbeiter die richtigen Handgriffe unter realistischen Bedingungen.
Das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt zudem, dass mindestens 5 bis 10 Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausgebildet sein sollten. Somit ist im Notfall immer jemand zur Stelle, der kompetent handeln kann.
Notfallpläne und Aushänge
Erstellen Sie gut sichtbare Aushänge mit den wichtigsten Sofortmaßnahmen bei Verbrennungen. Platzieren Sie diese in Bereichen mit erhöhtem Risiko: Küche, Werkstatt, Labor. Dadurch können auch nicht ausgebildete Mitarbeiter im Notfall die ersten Schritte einleiten.
Schutzausrüstung und technische Maßnahmen
Stellen Sie geeignete Schutzausrüstung bereit: hitzebeständige Handschuhe, Schutzkleidung, Gesichtsschutz. Sorgen Sie außerdem für ausreichend Löschdecken und Augenspülstationen in gefährdeten Bereichen. In Kombination mit einer Brandschutzhelfer-Schulung sind Ihre Mitarbeiter optimal auf Notfälle vorbereitet.
Fazit: Schnelles Handeln rettet Gesundheit
Erste Hilfe bei Verbrennungen am Arbeitsplatz erfordert schnelles, aber überlegtes Handeln. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Kühlen Sie die Verbrennung sofort mit lauwarmem Wasser für 10 bis 20 Minuten, decken Sie die Wunde steril ab und rufen Sie bei schweren Verletzungen den Notruf. Dokumentieren Sie jeden Unfall sorgfältig und überprüfen Sie Ihre Schutzmaßnahmen.
Regelmäßig geschulte Ersthelfer sind die beste Investition in die Sicherheit Ihrer Belegschaft. Somit können Sie Folgeschäden minimieren und Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen.
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