Stellen Sie sich vor, Ihre Versicherung kürzt nach einem Brandschaden die Leistung, weil Ihr Brandschutzkonzept veraltet war. Genau das passierte einem Logistikunternehmen in Mannheim im vergangenen Jahr. Der Grund: Der interne Brandschutzbeauftragte hatte neben seiner eigentlichen Tätigkeit schlicht keine Zeit, die Dokumentation aktuell zu halten.
Die Frage, ob ein interner oder externer Brandschutzbeauftragter die bessere Wahl ist, gehört zu den am häufigsten gestellten im betrieblichen Brandschutz. Und sie wird überraschend oft falsch beantwortet. Viele Unternehmen entscheiden aus dem Bauch heraus, ohne die tatsächlichen Kosten, den Zeitaufwand und die rechtlichen Konsequenzen beider Modelle zu kennen.
Dieser Artikel liefert Ihnen einen objektiven Vergleich beider Optionen, inklusive konkreter Kostengegenüberstellung, Praxisszenarien nach Betriebsgröße und einer ehrlichen Entscheidungshilfe. Am Ende wissen Sie genau, welches Modell zu Ihrem Unternehmen passt.
Was ist ein Brandschutzbeauftragter und wann ist er Pflicht?
Bevor Sie sich zwischen intern und extern entscheiden, sollten Sie zunächst verstehen, was ein Brandschutzbeauftragter überhaupt tut und ob Sie überhaupt einen brauchen.

Definition und rechtliche Grundlage
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine speziell ausgebildete Person, die den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes berät und unterstützt. Er ist das Bindeglied zwischen Geschäftsführung, Mitarbeitern, Behörden und Feuerwehr.
Die rechtliche Grundlage bilden unter anderem:
- § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers zu Brandschutzmaßnahmen
- DGUV Information 205-003: Aufgaben, Qualifikation und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
- Landesbauordnungen (z. B. BW und RLP): Pflicht zur Bestellung bei Sonderbauten
- VdS 3111: Empfehlungen zu Aufgaben und Qualifikation
Wichtig: Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt. Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt beim Arbeitgeber.
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
Nicht jedes Unternehmen braucht zwingend einen Brandschutzbeauftragten. Die gesetzliche Pflicht greift vor allem bei Sonderbauten:
- Verkaufsstätten ab 2.000 m² Verkaufsfläche
- Industriebauten ab bestimmter Größe (je nach Landesbauordnung)
- Hochhäuser (Gebäude über 22 m Höhe)
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Versammlungsstätten ab 200 Personen
Darüber hinaus fordern viele Versicherungen und Berufsgenossenschaften einen Brandschutzbeauftragten, auch wenn keine baurechtliche Pflicht besteht. Gerade bei erhöhten Brandrisiken in der Produktion oder Lagerhaltung ist die Bestellung dringend empfohlen.
Möchten Sie wissen, ob Ihr Betrieb einen Brandschutzbeauftragten braucht? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie sich persönlich beraten.
Brandschutzbeauftragter vs. Brandschutzhelfer: Die häufigste Verwechslung
Diese beiden Begriffe werden ständig verwechselt. Dabei sind die Unterschiede erheblich:
| Kriterium | Brandschutzbeauftragter | Brandschutzhelfer |
|---|---|---|
| Aufgabe | Beratung, Konzeption, Dokumentation | Praktische Erstmaßnahmen im Brandfall |
| Ausbildung | Mind. 64 Unterrichtseinheiten (vfdb) | 3 Stunden (DGUV Information 205-023) |
| Anzahl im Betrieb | 1 Person (ggf. mit Stellvertreter) | Mind. 5 % der Belegschaft |
| Pflicht | Bei Sonderbauten und auf Anforderung | In jedem Betrieb (§ 10 ArbSchG) |
| Tätigkeit | Strategisch und organisatorisch | Operativ im Ernstfall |
Ein Brandschutzhelfer kann nicht automatisch auch als Brandschutzbeauftragter fungieren. Die Qualifikationsanforderungen liegen deutlich höher. Umgekehrt braucht Ihr Betrieb zusätzlich zum Brandschutzbeauftragten immer auch ausgebildete Brandschutzhelfer.
Interner Brandschutzbeauftragter: Aufgaben, Voraussetzungen und Grenzen
Das interne Modell bedeutet: Ein fest angestellter Mitarbeiter übernimmt die Funktion des Brandschutzbeauftragten zusätzlich zu seiner regulären Tätigkeit.
Wer kann interner Brandschutzbeauftragter werden?
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten bestellt werden, der die erforderliche Ausbildung absolviert hat. In der Praxis sind es häufig:
- Facility Manager oder Hausmeister
- Sicherheitsingenieure oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Technische Leiter
- Mitarbeiter mit Interesse an Sicherheitsthemen
Voraussetzung ist, dass die Person ausreichend Zeit für die Aufgabe bekommt. Genau hier liegt in der Praxis oft das Problem.
Ausbildung und Qualifikationsanforderungen
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist kein Wochenendkurs. Laut vfdb-Richtlinie 12-09/01 umfasst die Grundausbildung mindestens 64 Unterrichtseinheiten. Das entspricht etwa zwei Wochen Vollzeitschulung.
Dazu kommen:
- Regelmäßige Fortbildungen (empfohlen alle drei Jahre, jeweils 16 Unterrichtseinheiten)
- Kosten der Grundausbildung: 2.000 bis 4.000 Euro
- Ausfallzeit: Der Mitarbeiter fehlt während der Ausbildung am Arbeitsplatz
Diese Investition muss ein Unternehmen bereit sein zu tragen, bevor der interne Brandschutzbeauftragte überhaupt seine Arbeit aufnehmen kann.
Vorteile eines internen Brandschutzbeauftragten
- Betriebskenntnis: Kennt Abläufe, Gefahrenstellen und Mitarbeiter aus dem Alltag
- Ständige Verfügbarkeit: Ist täglich vor Ort und kann schnell reagieren
- Kurze Wege: Direkte Kommunikation mit Geschäftsführung und Kollegen
- Integration in Prozesse: Kann Brandschutz in bestehende Abläufe einbetten
Nachteile und typische Probleme
Thomas, Facility Manager bei einem Metallverarbeitungsbetrieb in Ludwigshafen, übernahm 2022 zusätzlich die Rolle des Brandschutzbeauftragten. Die ersten Monate liefen gut. Doch als ein Großauftrag die Produktionskapazität voll beanspruchte, rückte der Brandschutz in den Hintergrund. Die jährliche Begehung verzögerte sich um vier Monate. Die Evakuierungsübung fiel komplett aus. Als die Berufsgenossenschaft zur Prüfung kam, fehlten drei aktuelle Dokumentationen.
Dieses Szenario ist kein Einzelfall. Die häufigsten Probleme beim internen Modell:
- Doppelbelastung: Die BSB-Aufgabe kommt zur regulären Arbeit hinzu. Im Tagesgeschäft verliert sie oft Priorität
- Betriebsblindheit: Wer täglich im selben Gebäude arbeitet, übersieht irgendwann Mängel
- Wissenslücken: Ohne regelmäßige Fortbildung veraltet das Fachwissen schnell
- Kein Sparringspartner: Der interne BSB hat oft niemanden, mit dem er Brandschutzthemen fachlich diskutieren kann
- Personalausfall: Bei Krankheit, Urlaub oder Jobwechsel steht das Unternehmen ohne Brandschutzbeauftragten da
Externer Brandschutzbeauftragter: Aufgaben, Ablauf und Leistungsumfang
Beim externen Modell übernimmt ein spezialisierter Dienstleister die Funktion des Brandschutzbeauftragten im Auftrag des Unternehmens. Das Unternehmen bestellt den externen BSB offiziell. Dieser erfüllt den gleichen Pflichtumfang wie ein interner.
Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter konkret?
Der Aufgabenkatalog eines externen Brandschutzbeauftragten umfasst:
- Erstellung und Pflege des Brandschutzkonzepts
- Regelmäßige Begehungen der Betriebsstätte (je nach Vereinbarung monatlich bis quartalsweise)
- Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
- Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen
- Lückenlose Dokumentation aller Brandschutzmaßnahmen
- Beratung bei baulichen Veränderungen und neuen Risiken
Der Umfang wird vertraglich festgelegt und an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst.
Vorteile der externen Bestellung
- Spezialisierung: Ein externer BSB arbeitet täglich im Brandschutz. Sein Wissen ist aktuell, breit gefächert und praxiserprobt
- Objektivität: Keine Betriebsblindheit. Der externe Blick deckt Mängel auf, die intern übersehen werden
- Keine Ausbildungskosten: Das Unternehmen spart die 2.000 bis 4.000 Euro für die Grundausbildung plus laufende Fortbildungskosten
- Kein Personalrisiko: Krankheit, Urlaub oder Kündigung des internen BSB sind kein Thema
- Aktuelle Fachkenntnisse: Fortbildungen und Branchenwissen sind Teil des Dienstleistungspakets
- Skalierbarkeit: Bei Wachstum oder Standorterweiterung lässt sich der Umfang flexibel anpassen
Mögliche Nachteile und wie man sie vermeidet
Es wäre unehrlich, nur die Vorteile aufzuzählen. Das externe Modell hat auch Herausforderungen:
- Nicht ständig vor Ort: Der externe BSB kommt zu vereinbarten Terminen, ist aber nicht täglich im Betrieb. Lösung: Klare Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail vereinbaren, feste Reaktionszeiten festlegen
- Einarbeitungszeit: Am Anfang muss der externe BSB den Betrieb kennenlernen. Lösung: Gründliche Erstbegehung einplanen, relevante Unterlagen vorab bereitstellen
- Kosten bei sehr großen Betrieben: Ab einer bestimmten Betriebsgröße kann ein interner BSB wirtschaftlicher sein. Lösung: Kosten vorab transparent vergleichen
Bereit, die Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten für Ihren Betrieb zu prüfen? Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit Rouven Thomas Hübner.
Direkter Vergleich: Intern vs. extern im Überblick
Die folgende Tabelle stellt beide Modelle anhand der wichtigsten Entscheidungskriterien gegenüber:
| Kriterium | Interner BSB | Externer BSB |
|---|---|---|
| Initialkosten | 2.000–4.000 € (Ausbildung) | Keine (Qualifikation mitgebracht) |
| Laufende Kosten | Arbeitszeit + Fortbildung (ca. 1.000–2.000 €/Jahr) | Monatliches Honorar (je nach Umfang) |
| Zeitaufwand für Unternehmen | Hoch (Ausbildung, Freistellung, Koordination) | Gering (Abstimmung bei Terminen) |
| Fachliche Aktualität | Abhängig von Fortbildungsbereitschaft | Stets aktuell (Kerngeschäft) |
| Betriebskenntnis | Sehr hoch (tägliche Präsenz) | Wachsend (regelmäßige Begehungen) |
| Objektivität | Eingeschränkt (Betriebsblindheit) | Hoch (externer Blick) |
| Verfügbarkeit vor Ort | Täglich | Zu vereinbarten Terminen |
| Erreichbarkeit im Notfall | Sofort | Telefonisch/per E-Mail |
| Personalrisiko | Hoch (Krankheit, Kündigung) | Keines (Dienstleister stellt Vertretung) |
| Flexibilität bei Wachstum | Begrenzt | Hoch (Umfang anpassbar) |
| Haftung | Beratungshaftung beim Mitarbeiter | Beratungshaftung beim Dienstleister |
Diese Gegenüberstellung zeigt: Es gibt kein pauschal besseres Modell. Die richtige Wahl hängt von Ihrer Betriebsgröße, Ihrer Branche und Ihren internen Ressourcen ab.
Kosten im Vergleich: Was kostet ein interner vs. externer Brandschutzbeauftragter?
Die Kostenfrage ist oft der entscheidende Faktor. Dabei werden beim internen Modell häufig versteckte Kosten übersehen.
Kostenfaktoren beim internen Modell
- Grundausbildung: 2.000 bis 4.000 Euro (einmalig)
- Fortbildungen: Alle drei Jahre ca. 500 bis 1.000 Euro
- Arbeitszeit: Der Mitarbeiter verbringt je nach Betriebsgröße 5 bis 20 % seiner Arbeitszeit mit BSB-Aufgaben. Bei einem Jahresgehalt von 45.000 Euro sind das 2.250 bis 9.000 Euro pro Jahr
- Ausfallzeit während der Ausbildung: Zwei Wochen ohne den Mitarbeiter in seiner Hauptfunktion
- Fachliteratur, Software, Arbeitsmittel: 200 bis 500 Euro pro Jahr
Realistische Gesamtkosten im ersten Jahr: 5.000 bis 14.000 Euro
Laufende Kosten pro Jahr: 3.000 bis 10.000 Euro
Kostenfaktoren beim externen Modell
Die Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten hängen stark vom Leistungsumfang ab:
- Monatliches Honorar: Je nach Betriebsgröße und Risikoprofil
- Inklusivleistungen: Begehungen, Dokumentation, Schulungen, Erreichbarkeit
- Keine versteckten Kosten: Keine Ausbildungskosten, keine Fortbildungen, kein Arbeitszeit-Ausfall
Wann ist extern günstiger, wann intern?
Für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern und ohne eigenen Sicherheitsingenieur ist das externe Modell fast immer wirtschaftlicher. Die Ausbildungskosten amortisieren sich beim internen Modell erst nach mehreren Jahren, vorausgesetzt, der Mitarbeiter bleibt so lange im Unternehmen.
Andrea, Geschäftsführerin einer Werbeagentur in Heidelberg mit 35 Mitarbeitern, rechnete beide Modelle durch. Das interne Modell hätte im ersten Jahr rund 7.500 Euro gekostet, dazu den zweiwöchigen Ausfall ihres Office-Managers. Der externe Brandschutzbeauftragte kostete deutlich weniger pro Jahr und war ab dem ersten Tag einsatzbereit. „Ich hätte nie gedacht, dass extern günstiger ist“, sagte sie nach dem Vergleich.
Ab ca. 150 bis 200 Mitarbeitern und mit vorhandenem Fachpersonal (z. B. Sicherheitsingenieur) kann das interne Modell dagegen wirtschaftlicher werden, da die Fachkompetenz bereits vorhanden ist und nur ergänzt werden muss.
Entscheidungshilfe: Welches Modell passt zu Ihrem Unternehmen?
Statt pauschaler Empfehlungen helfen konkrete Szenarien bei der Entscheidung.
Szenario 1: Kleines Unternehmen (10 bis 50 Mitarbeiter)
Typisches Beispiel: Handwerksbetrieb, kleine Agentur, Arztpraxis
Empfehlung: Externer Brandschutzbeauftragter
Warum? In kleinen Unternehmen gibt es selten jemanden, der die nötige Ausbildungszeit aufbringen kann. Die Kosten für die interne Lösung stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ein externer BSB deckt den Bedarf flexibel und kostengünstig ab.
Zusätzlich brauchen Sie ausgebildete Brandschutzhelfer und betriebliche Ersthelfer. Diese Pflichten bestehen unabhängig davon, ob Sie einen Brandschutzbeauftragten haben.
Szenario 2: Mittlerer Betrieb (50 bis 250 Mitarbeiter)
Typisches Beispiel: Produktionsunternehmen, größeres Bürogebäude, Klinik
Empfehlung: Abhängig von vorhandenem Personal
Gibt es bereits eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Sicherheitsingenieur? Dann kann das interne Modell sinnvoll sein, da die Person fachlich bereits qualifiziert ist und nur die BSB-Zusatzausbildung braucht.
Gibt es kein solches Personal? Dann bleibt der externe BSB die effizientere Lösung, auch bei dieser Betriebsgröße.
Szenario 3: Unternehmen mit besonderen Risiken
Typisches Beispiel: Industriebetrieb mit Gefahrstoffen, Verkaufsstätte über 2.000 m², Hochhaus
Empfehlung: Extern oder Hybridmodell
Bei erhöhtem Risiko ist die Qualität des Brandschutzbeauftragten entscheidend. Hier brauchen Sie jemanden mit breiter Erfahrung über verschiedene Branchen hinweg. Ein externer Spezialist bringt diese Erfahrung mit, ein intern ausgebildeter Mitarbeiter muss sie sich erst erarbeiten.
Die dritte Option: Hybridmodell
Es muss nicht „entweder oder“ sein. Immer mehr Unternehmen setzen auf eine Kombination:
- Ein interner Mitarbeiter als Ansprechpartner im Tagesgeschäft (ohne volle BSB-Ausbildung, aber mit Grundkenntnissen)
- Ein externer Brandschutzbeauftragter für die fachliche Betreuung, Begehungen, Dokumentation und Audits
Dieses Modell vereint die Stärken beider Ansätze: Die tägliche Präsenz des internen Ansprechpartners und die fachliche Tiefe des externen Spezialisten. Besonders für mittlere bis große Unternehmen ist das Hybridmodell eine attraktive Lösung.
Sie sind sich noch unsicher, welches Modell am besten passt? Als externer Brandschutzbeauftragter in der Rhein-Neckar-Region beraten wir Sie ehrlich, welche Lösung für Ihren Betrieb die richtige ist. Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren.
Häufige Fragen zum Brandschutzbeauftragten
Ist ein Brandschutzbeauftragter in jedem Betrieb Pflicht?
Nein. Die gesetzliche Pflicht besteht vor allem bei Sonderbauten (Verkaufsstätten, Industriebauten, Hochhäuser, Versammlungsstätten). Allerdings fordern viele Berufsgenossenschaften und Versicherungen auch ohne baurechtliche Pflicht einen Brandschutzbeauftragten, besonders bei erhöhten Brandrisiken. Die DGUV Information 205-003 gibt hierzu Orientierung.
Haftet der Brandschutzbeauftragte persönlich?
Der Brandschutzbeauftragte haftet für seine Beratungsleistung. Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz bleibt beim Arbeitgeber. Das gilt für interne wie externe Brandschutzbeauftragte gleichermaßen. Bei einem externen BSB ist die Haftung vertraglich geregelt und meist durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.
Kann ein Brandschutzhelfer gleichzeitig Brandschutzbeauftragter sein?
Theoretisch ja, wenn die Person die vollständige BSB-Ausbildung (mindestens 64 Unterrichtseinheiten) absolviert hat. In der Praxis sind die Rollen sehr unterschiedlich: Der Brandschutzhelfer handelt operativ im Brandfall, der Brandschutzbeauftragte arbeitet strategisch und organisatorisch. Eine Personalunion ist nur bei sehr kleinen Betrieben sinnvoll.
Wie oft muss der externe Brandschutzbeauftragte vor Ort sein?
Das hängt vom Betrieb ab. Üblich sind monatliche bis quartalsweise Begehungen, ergänzt durch anlassbezogene Termine (z. B. bei baulichen Veränderungen oder Behördenprüfungen). Die genaue Frequenz wird vertraglich vereinbart und richtet sich nach Betriebsgröße, Branche und Risikoprofil.
Wer bestellt den Brandschutzbeauftragten offiziell?
Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber (Geschäftsführer oder Inhaber). Dies gilt sowohl für den internen als auch für den externen Brandschutzbeauftragten. Die Bestellungsurkunde definiert den Aufgabenumfang und die Befugnisse gemäß § 10 ArbSchG.
Welche Ausbildung braucht ein Brandschutzbeauftragter?
Die vfdb-Richtlinie 12-09/01 empfiehlt mindestens 64 Unterrichtseinheiten Grundausbildung. Dazu kommen regelmäßige Fortbildungen alle drei Jahre (16 Unterrichtseinheiten). Ein externer Brandschutzbeauftragter bringt diese Qualifikation bereits mit, beim internen Modell muss das Unternehmen Ausbildung und Fortbildung selbst finanzieren.
Fazit: Intern oder extern, so treffen Sie die richtige Entscheidung
Die Wahl zwischen internem und externem Brandschutzbeauftragten ist keine Glaubensfrage. Sie hängt von drei konkreten Faktoren ab:
-
Betriebsgröße und vorhandenes Personal: Kleine und mittlere Unternehmen ohne Sicherheitsfachpersonal profitieren fast immer vom externen Modell. Größere Betriebe mit vorhandener Fachkompetenz können intern arbeiten.
-
Kosten und Ressourcen: Die versteckten Kosten des internen Modells (Ausbildung, Fortbildung, Arbeitszeit) werden häufig unterschätzt. Rechnen Sie beide Varianten ehrlich durch.
-
Qualitätsanspruch: Wenn Brandschutz für Ihr Unternehmen mehr sein soll als eine Pflichtübung, brauchen Sie jemanden mit aktueller Fachkenntnis und objektivem Blick. Ein externer Spezialist liefert beides.
-
Hybridmodell prüfen: Die Kombination aus internem Ansprechpartner und externer Fachkompetenz ist oft der klügste Weg, besonders für wachsende Unternehmen.
Egal, für welches Modell Sie sich entscheiden: Zusätzlich braucht Ihr Betrieb ausgebildete Brandschutzhelfer (mindestens 5 % der Belegschaft) und betriebliche Ersthelfer. Diese Pflichten bestehen unabhängig vom Brandschutzbeauftragten.
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