Montag, 7:45 Uhr. In einer kleinen Produktionshalle in Mannheim qualmt ein Schaltschrank. Rauch breitet sich aus. Der Meister greift zum Telefon, doch wen soll er zuerst anrufen? Die Feuerwehr? Die Geschäftsführung? Den Hausmeister? Die Mitarbeiter stehen unsicher herum, niemand weiß, wo der nächste Feuerlöscher hängt. Drei Minuten vergehen, bevor jemand den Notruf wählt.
Solche Situationen passieren häufiger, als viele denken. Und sie zeigen ein Problem, das rund 60 % aller kleinen und mittleren Unternehmen betrifft: Es fehlt ein aktueller, funktionierender Notfallplan.
Sie kennen das Gefühl, dass Ihr Betrieb im Ernstfall nicht optimal vorbereitet ist. In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen rechtssicheren Notfallplan für Ihr Unternehmen erstellen. Mit konkreten Praxisbeispielen, einer Checkliste und klaren Handlungsanweisungen, die sofort umsetzbar sind.
Was Sie in diesem Artikel erfahren:
- Warum ein Notfallplan gesetzliche Pflicht ist und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen
- Die 8 Pflichtbestandteile eines betrieblichen Notfallplans
- Eine 7-Schritte-Anleitung zur Erstellung
- Die häufigsten Fehler und wie Sie diese vermeiden
- Wer den Notfallplan erstellt und wie geschultes Personal den Unterschied macht
Sie möchten wissen, wie gut Ihr Betrieb auf Notfälle vorbereitet ist? Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Was ist ein betrieblicher Notfallplan und warum braucht Ihr Unternehmen einen?
Definition und Zweck eines Notfallplans
Ein betrieblicher Notfallplan ist ein schriftliches Dokument, das festlegt, wer bei welchem Notfall was tut. Er regelt die Alarmierung, die Meldekette, die Evakuierung und die Verantwortlichkeiten im Betrieb. Ziel ist es, im Ernstfall Menschenleben zu schützen und Sachschäden zu begrenzen.

Der Notfallplan ist dabei mehr als ein Aushang mit Notrufnummern. Er umfasst alle denkbaren Szenarien: vom Brand über den medizinischen Notfall bis zum Stromausfall. Und er sorgt dafür, dass jeder Mitarbeiter weiß, wie er sich verhalten muss.
Rund 200.000 Brände ereignen sich jährlich in Deutschland, ein erheblicher Anteil davon in Gewerbebetrieben. Der durchschnittliche Brandschaden in Gewerbebetrieben liegt laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei etwa 150.000 Euro. Ein funktionierender Notfallplan kann diese Summe drastisch reduzieren.
Notfallplan vs. Flucht- und Rettungsplan vs. Brandschutzordnung
Viele Unternehmer verwechseln diese drei Dokumente. Sie ergänzen sich, sind aber nicht dasselbe.
| Dokument | Zweck | Inhalt | Pflicht laut |
|---|---|---|---|
| Notfallplan | Gesamte Notfallorganisation des Betriebs | Meldekette, Zuständigkeiten, Alarmierung, Szenarien, Kommunikation | § 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 |
| Flucht- und Rettungsplan | Grafische Darstellung der Fluchtwege | Grundriss, Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher-Standorte, Sammelplatz | ASR A2.3 |
| Brandschutzordnung | Regelwerk für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz | Teil A (Aushang), Teil B (Mitarbeiter), Teil C (Brandschutzbeauftragte) | Bauordnung, VdS-Richtlinien |
Kurz gesagt: Der Notfallplan ist das übergreifende Dokument. Er beinhaltet die organisatorischen Abläufe, während der Flucht- und Rettungsplan die räumliche Orientierung liefert und die Brandschutzordnung die brandschutzspezifischen Regeln definiert.
Ist ein Notfallplan für Unternehmen Pflicht? Die rechtliche Grundlage
Die kurze Antwort: Ja. Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen für Notfälle zu treffen. Und zwar unabhängig von der Betriebsgröße.
§ 10 ArbSchG: Maßnahmen bei Notfällen
Das Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, die „erforderlichen Maßnahmen“ für Brandbekämpfung und Erste Hilfe zu treffen. Dazu gehört ausdrücklich, Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben bei der Brandbekämpfung, Evakuierung und Ersten Hilfe übernehmen.
Ohne einen dokumentierten Notfallplan können Sie diese Pflicht nicht nachweisbar erfüllen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ASR A2.3
Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Fluchtwege und Notausgänge gekennzeichnet sind und ein Evakuierungskonzept vorliegt. Die technische Regel ASR A2.3 konkretisiert diese Anforderungen.
DGUV Vorschrift 1: Pflichten des Unternehmers
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass der Unternehmer Maßnahmen zur Ersten Hilfe und zum Brandschutz organisiert. Dazu gehören ausreichend ausgebildete Ersthelfer (5 bis 10 % der Belegschaft, je nach Branche) und Brandschutzhelfer (mindestens 5 % der Mitarbeiter).
Konsequenzen bei fehlendem Notfallplan
Was passiert, wenn Sie keinen Notfallplan haben?
- Bußgelder: Verstöße gegen das ArbSchG können mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden
- Persönliche Haftung: Bei Personenschäden kann der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden
- Versicherungsprobleme: Fehlende Notfallorganisation kann dazu führen, dass Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern
- Betriebsunterbrechung: Ohne klare Abläufe dauert die Wiederaufnahme des Betriebs nach einem Notfall deutlich länger
Als Thomas Berger, Geschäftsführer eines Metallbaubetriebs in Ludwigshafen, nach einem Schwelbrand in seiner Werkstatt die Versicherung kontaktierte, kam das böse Erwachen. Die Versicherung fragte nach dem dokumentierten Notfallplan, den es nicht gab. Zwar wurde der Schaden letztlich reguliert, doch der Prozess zog sich über Monate. Die Lehre: Ein Notfallplan kostet ein paar Stunden Arbeit. Sein Fehlen kann Zehntausende Euro kosten.
Was gehört in einen Notfallplan? Die 8 Pflichtbestandteile
Wenn Sie einen Notfallplan für Ihr Unternehmen erstellen, müssen diese acht Elemente enthalten sein.
1. Alarmplan und Meldekette
Der Alarmplan regelt: Wer informiert wen in welcher Reihenfolge? Eine klare Meldekette verhindert, dass im Ernstfall wertvolle Minuten verloren gehen.
Beispiel einer einfachen Meldekette:
- Mitarbeiter entdeckt Notfall
- Notruf absetzen (112) mit den fünf W-Fragen
- Vorgesetzten/Schichtleiter informieren
- Brandschutzhelfer/Ersthelfer alarmieren
- Geschäftsführung benachrichtigen
- Evakuierung einleiten (wenn nötig)
2. Notrufnummern und Ansprechpartner
Alle relevanten Nummern müssen griffbereit sein:
- Feuerwehr/Rettungsdienst: 112
- Polizei: 110
- Giftnotruf (regional): Giftinformationszentrale Mainz (06131-19240)
- Betrieblicher Ersthelfer (Name, Durchwahl, Standort)
- Brandschutzhelfer (Name, Durchwahl, Standort)
- Geschäftsführung/Sicherheitsbeauftragter
- Hausmeister/Technischer Dienst
- Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser)
3. Evakuierungswege und Sammelplätze
Jeder Mitarbeiter muss wissen, wie er das Gebäude im Notfall verlässt. Der Notfallplan definiert:
- Primäre und alternative Fluchtwege
- Lage der Sammelplätze
- Regelung für mobilitätseingeschränkte Personen
- Zuständigkeit für die Vollzähligkeitsprüfung am Sammelplatz
4. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Wer tut was? Ohne namentliche Zuordnung funktioniert kein Notfallplan.
- Brandschutzhelfer: Erstmaßnahmen zur Brandbekämpfung, Einweisen der Feuerwehr
- Ersthelfer: Medizinische Sofortversorgung
- Evakuierungshelfer: Räumung der Etagen, Prüfung von Räumen
- Sicherheitsbeauftragter/Brandschutzbeauftragter: Gesamtkoordination
Ihre Mitarbeiter können diese Aufgaben nur übernehmen, wenn sie dafür ausgebildet sind. Eine Brandschutzhelfer-Schulung vermittelt genau dieses Wissen in drei Stunden.
5. Erste-Hilfe-Maßnahmen und Ersthelfer-Standorte
Der Notfallplan muss dokumentieren:
- Standorte aller Erste-Hilfe-Kästen
- Namen und Erreichbarkeit der betrieblichen Ersthelfer
- Standort des AED (Automatisierter Externer Defibrillator, falls vorhanden)
- Grundlegende Handlungsanweisungen bei medizinischen Notfällen
6. Brandschutzmaßnahmen und Feuerlöscher-Standorte
- Standorte aller Feuerlöscher (mit Brandklassen-Zuordnung)
- Standorte von Wandhydranten und Löschdecken
- Lage der Brandmeldezentrale
- Hinweise zur Bedienung der Löschmittel
7. Technische Notfälle
Nicht jeder Notfall ist ein Brand. Der Plan sollte auch diese Szenarien abdecken:
- Stromausfall (Notbeleuchtung, Aufzüge, elektrische Türen)
- Gasaustritt (Absperrhähne, Lüftung, Evakuierungszone)
- Wasserrohrbruch (Hauptabsperrventil, Schutz von Anlagen)
- Gefahrstoffunfall (Sicherheitsdatenblätter, Absperrung, Schutzausrüstung)
8. Kommunikationsplan
Wer kommuniziert nach einem Notfall mit:
- Der Feuerwehr und den Rettungskräften vor Ort
- Den Mitarbeitern (Entwarnung, weitere Anweisungen)
- Der Berufsgenossenschaft (Unfallmeldung)
- Den Medien (falls notwendig; Pressesprecher benennen)
- Kunden und Geschäftspartnern (bei Betriebsunterbrechung)
Notfallplan Unternehmen erstellen in 7 Schritten
Jetzt wird es konkret. So erstellen Sie Ihren betrieblichen Notfallplan Schritt für Schritt.
Schritt 1: Gefährdungsbeurteilung durchführen
Bevor Sie planen können, müssen Sie wissen, welche Gefahren in Ihrem Betrieb existieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist ohnehin gesetzliche Pflicht (§ 5 ArbSchG).
Prüfen Sie systematisch:
- Welche Brandlasten gibt es (Papier, Chemikalien, Holz, elektrische Anlagen)?
- Wo befinden sich Gefahrstoffe?
- Wie sind die baulichen Gegebenheiten (Fluchtwege, Treppen, Aufzüge)?
- Gibt es besondere Risiken (Schichtbetrieb, allein arbeitende Mitarbeiter, Publikumsverkehr)?
Schritt 2: Notfallszenarien identifizieren
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung definieren Sie die relevanten Szenarien:
- Brand (am wahrscheinlichsten und gefährlichsten)
- Medizinischer Notfall (Herzstillstand, schwere Verletzung, allergische Reaktion)
- Stromausfall
- Gefahrstoffaustritt
- Bombendrohung oder Amoklage
- Naturereignisse (Überschwemmung, Sturm)
Nicht jedes Szenario ist für jeden Betrieb gleich relevant. Ein Büro in Mannheim hat andere Risiken als eine Chemiefabrik in Ludwigshafen.
Schritt 3: Verantwortlichkeiten festlegen
Benennen Sie konkret:
- Wer ist Gesamtverantwortlicher für den Notfallplan?
- Welche Mitarbeiter sind Brandschutzhelfer?
- Welche Mitarbeiter sind Ersthelfer?
- Wer übernimmt die Evakuierungsleitung?
- Wer ist Stellvertreter für jede Rolle?
Wichtig: Jede Rolle braucht mindestens einen Stellvertreter. Urlaub, Krankheit und Schichtwechsel müssen berücksichtigt werden.
Schritt 4: Meldekette und Alarmierungswege definieren
Legen Sie fest, wie die Alarmierung erfolgt:
- Technisch: Sirene, Lautsprecheranlage, Handy-Kette, E-Mail-Verteiler?
- Organisatorisch: Wer löst den Alarm aus? In welcher Reihenfolge wird informiert?
- Extern: Wann wird der Notruf gewählt? Wer spricht mit der Feuerwehr?
Dokumentieren Sie die Meldekette in einem übersichtlichen Flussdiagramm, das an zentralen Stellen im Betrieb aushängt.
Schritt 5: Evakuierungskonzept ausarbeiten
Ein Evakuierungskonzept umfasst:
- Fluchtwegeplan für jede Etage und jeden Gebäudeteil
- Definition der Sammelplätze (mindestens 50 Meter vom Gebäude entfernt)
- Regelung für die Vollzähligkeitsprüfung (Namenslisten oder Zählsystem)
- Sonderregelungen für Besucher, Lieferanten und mobilitätseingeschränkte Personen
- Festlegung, wer die Feuerwehr am Gebäudeeingang einweist
Schritt 6: Notfallplan dokumentieren und aushängen
Der fertige Plan muss:
- Schriftlich dokumentiert und datiert sein
- An zentralen Stellen aushängen (Eingang, Pausenraum, Werkstatt, jede Etage)
- Digital verfügbar sein (für Schichtleiter, Geschäftsführung, Brandschutzbeauftragte)
- Übersichtlich gestaltet sein (kurze Sätze, klare Struktur, Farbcodierung)
Denken Sie an das Format: Ein Notfallplan, den niemand versteht, ist wertlos. Nutzen Sie einfache Sprache, Piktogramme und klare Farben.
Schritt 7: Schulung und Evakuierungsübung durchführen
Der wichtigste Schritt kommt zum Schluss: Jeder Mitarbeiter muss den Notfallplan kennen und üben.
- Unterweisung: Alle Mitarbeiter über den Notfallplan informieren (mindestens jährlich)
- Evakuierungsübung: Mindestens einmal pro Jahr eine Räumungsübung durchführen
- Brandschutzhelfer schulen: Die benannten Brandschutzhelfer brauchen eine zertifizierte Ausbildung
- Ersthelfer ausbilden: Betriebliche Ersthelfer müssen einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren und alle zwei Jahre auffrischen
Lisa Kramer, Personalleiterin eines Dienstleistungsunternehmens in Heidelberg mit 45 Mitarbeitern, führte im September 2024 die erste Evakuierungsübung ihres Betriebs durch. Das Ergebnis war ernüchternd: Nur 28 von 45 Mitarbeitern fanden selbstständig zum Sammelplatz. Drei Mitarbeiter kannten den Flucht- und Rettungsplan nicht. Ein Brandschutzhelfer war im Urlaub, und sein Stellvertreter wusste nicht, dass er benannt war. Die Übung dauerte 14 Minuten statt der geplanten 5. Heute, nach einer Überarbeitung des Notfallplans und einer Brandschutzhelfer-Schulung, schafft das Team die Evakuierung in unter 4 Minuten.
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Checkliste: Notfallplan auf Vollständigkeit prüfen
Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihren bestehenden oder neuen Notfallplan zu überprüfen:
- [ ] Alarmplan mit Meldekette dokumentiert
- [ ] Alle Notrufnummern aktuell und gut sichtbar ausgehängt
- [ ] Brandschutzhelfer namentlich benannt (mindestens 5 % der Belegschaft)
- [ ] Ersthelfer namentlich benannt (5–10 % je nach Branche)
- [ ] Stellvertreter für alle Rollen festgelegt
- [ ] Flucht- und Rettungspläne an jeder Etage ausgehängt
- [ ] Sammelplätze definiert und allen Mitarbeitern bekannt
- [ ] Feuerlöscher-Standorte dokumentiert und gekennzeichnet
- [ ] Erste-Hilfe-Kästen vollständig und zugänglich
- [ ] Kommunikationsplan für interne und externe Kommunikation vorhanden
- [ ] Szenarien für Brand, medizinischen Notfall und technische Störungen definiert
- [ ] Sonderregelungen für Besucher und mobilitätseingeschränkte Personen
- [ ] Notfallplan datiert und unterschrieben
- [ ] Jährliche Unterweisung aller Mitarbeiter dokumentiert
- [ ] Mindestens eine Evakuierungsübung pro Jahr durchgeführt
- [ ] Überprüfung und Aktualisierung mindestens jährlich eingeplant
Die 5 häufigsten Fehler in betrieblichen Notfallplänen
Aus unserer Schulungspraxis kennen wir die typischen Schwachstellen. Diese fünf Fehler sehen wir immer wieder.
1. Veraltete Telefonnummern und Ansprechpartner
Mitarbeiter wechseln, Telefonnummern ändern sich. Wenn im Notfallplan noch der Ersthelfer steht, der vor zwei Jahren das Unternehmen verlassen hat, ist das ein ernstes Problem. Prüfen Sie die Kontaktdaten mindestens halbjährlich.
2. Keine konkreten Zuständigkeiten festgelegt
„Im Brandfall Gebäude verlassen“ ist keine Zuständigkeit. Wer ruft den Notruf? Wer öffnet die Notausgänge? Wer prüft die Toiletten? Ohne namentliche Benennung mit konkreten Aufgaben funktioniert kein Plan.
3. Notfallplan existiert nur auf Papier, aber niemand kennt ihn
Der häufigste und gefährlichste Fehler. Ein Ordner im Regal des Geschäftsführers rettet im Ernstfall niemanden. Der Notfallplan muss sichtbar aushängen, regelmäßig geschult und praktisch geübt werden.
4. Fehlende regelmäßige Aktualisierung
Jeder Umbau, jeder neue Mitarbeiter, jede neue Maschine kann den Notfallplan verändern. Ein Plan von 2019 ist 2025 mit hoher Wahrscheinlichkeit veraltet.
5. Keine Evakuierungsübung durchgeführt
70 % aller Brände in Unternehmen entstehen laut VdS Schadenverhütung außerhalb der regulären Arbeitszeit. Doch auch während der Arbeitszeit muss die Evakuierung sitzen. Ohne praktische Übung bleiben die Abläufe reine Theorie.
Wie oft muss ein Notfallplan aktualisiert werden?
Die Empfehlung lautet: mindestens einmal jährlich eine vollständige Überprüfung durchführen.
Darüber hinaus gibt es Anlässe, die eine sofortige Aktualisierung erfordern:
- Bauliche Veränderungen (Umbau, Erweiterung, neue Räume)
- Personalwechsel bei Schlüsselpersonen (Brandschutzhelfer, Ersthelfer, Geschäftsführung)
- Neue Maschinen oder Gefahrstoffe
- Erkenntnisse aus einer Evakuierungsübung
- Änderungen in der Gesetzgebung oder den DGUV-Vorschriften
- Nach einem tatsächlichen Notfall (Lessons Learned)
Dokumentieren Sie jede Aktualisierung mit Datum und Unterschrift. Diese Dokumentation ist bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft (BG) oder das Gewerbeaufsichtsamt entscheidend.
Wer erstellt den Notfallplan? Interner vs. externer Brandschutzbeauftragter
Option 1: Internes Sicherheitsteam
In größeren Unternehmen übernimmt oft die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein interner Brandschutzbeauftragter die Erstellung. Das setzt allerdings voraus, dass diese Person über das nötige Fachwissen und ausreichend Zeit verfügt.
Option 2: Externer Brandschutzbeauftragter als Lösung für KMU
Für kleine und mittlere Unternehmen ist ein externer Brandschutzbeauftragter oft die bessere Wahl. Die Vorteile:
- Fachwissen ohne Festanstellung: Der externe Experte bringt aktuelles Know-how mit, ohne dass Sie eine Vollzeitstelle schaffen müssen
- Objektiver Blick: Keine Betriebsblindheit, frische Perspektive auf Sicherheitslücken
- Rechtssichere Dokumentation: Der externe Beauftragte kennt alle Vorschriften und sorgt für lückenlose Unterlagen
- Kontinuierliche Betreuung: Regelmäßige Begehungen, Aktualisierung des Notfallplans, Vorbereitung von Evakuierungsübungen
- Kosteneffizienz: Günstiger als eine interne Stelle, besonders für Betriebe mit 10 bis 100 Mitarbeitern
Markus Weber, Inhaber einer Schreinerei in Mannheim mit 18 Mitarbeitern, stand vor genau dieser Entscheidung. Selbst hatte er weder die Zeit noch das Fachwissen, einen vollständigen Notfallplan zu erstellen. Die Anstellung eines internen Brandschutzbeauftragten war für seine Betriebsgröße unwirtschaftlich. Er entschied sich für einen externen Brandschutzbeauftragten. Innerhalb von vier Wochen hatte sein Betrieb einen vollständigen Notfallplan, geschulte Brandschutzhelfer und einen Termin für die erste Evakuierungsübung. Die Gesamtkosten lagen deutlich unter dem, was ein einziger Brandschaden-Regress gekostet hätte.
Notfallplan und geschultes Personal: Warum beides zusammengehört
Ein Notfallplan ist nur so gut wie die Menschen, die ihn umsetzen. Das beste Dokument nützt nichts, wenn im Ernstfall niemand weiß, wie ein Feuerlöscher funktioniert oder wie man eine bewusstlose Person in die stabile Seitenlage bringt.
Brandschutzhelfer: Erste Reaktion im Brandfall
Mindestens 5 % Ihrer Belegschaft müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein (DGUV Information 205-023). Diese Mitarbeiter lernen in einer dreistündigen Brandschutzhelfer-Schulung:
- Brandklassen und passende Löschmittel erkennen
- Feuerlöscher sicher bedienen (mit echter Löschübung)
- Im Brandfall richtig alarmieren und evakuieren
- Die Feuerwehr einweisen und unterstützen
Betriebliche Ersthelfer: Medizinische Notfälle bewältigen
Je nach Branche müssen 5 bis 10 % der Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet sein. Ein Erste-Hilfe-Kurs dauert einen Tag und befähigt Ihre Mitarbeiter:
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen (Reanimation, stabile Seitenlage)
- Wunden zu versorgen und Schock zu behandeln
- Die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken
Warum der beste Notfallplan ohne geschulte Mitarbeiter wertlos ist
Im Notfallplan steht: „Brandschutzhelfer löscht Entstehungsbrand mit Feuerlöscher.“ Doch wenn dieser Brandschutzhelfer nie gelernt hat, wie man einen Feuerlöscher entsichert, bleibt dieser Satz eine leere Zeile auf dem Papier.
Deshalb empfehlen wir unseren Kunden in der Rhein-Neckar-Region: Erstellen Sie zuerst den Notfallplan, und schulen Sie dann die darin benannten Personen. Oder noch besser: Lassen Sie beides gemeinsam von einem Fachmann koordinieren.
Beide Pflichten an einem Tag erfüllen? Mit unserem Kombikurs erledigen Sie Brandschutzhelfer-Ausbildung und Erste-Hilfe-Kurs in einem Termin. Kontaktieren Sie uns für Ihr individuelles Angebot.
Notfallplan für Unternehmen in der Rhein-Neckar-Region
Wichtige Notrufnummern für Mannheim und Ludwigshafen
Für Betriebe in der Rhein-Neckar-Region sind diese Nummern relevant:
- Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
- Polizei: 110
- Giftinformationszentrale Mainz: 06131 19240
- Störungsnummer Strom (Pfalzwerke): 0800 3972477
- Störungsnummer Gas (TWL Ludwigshafen): 0800 1828384
Tragen Sie diese Nummern in Ihren betrieblichen Notfallplan ein und hängen Sie sie gut sichtbar aus.
So unterstützt Brandschutzausbildung Rhein-Neckar Ihren Betrieb
Als regionaler Anbieter in Ludwigshafen und Mannheim bieten wir alles, was Sie für einen funktionierenden Notfallplan brauchen, aus einer Hand:
- Brandschutzhelfer-Schulung (198 €/Person, 3 Stunden, BG-zertifiziert)
- Erste-Hilfe-Kurs (65 €/Person, 1 Tag, BG-zertifiziert)
- Externer Brandschutzbeauftragter (individuelles Angebot nach Betriebsgröße)
- Kombikurs Brandschutz + Erste Hilfe (beide Pflichten an einem Tag)
Ihr Ansprechpartner ist Rouven Thomas Hübner, der Sie persönlich berät, nicht über ein Call-Center, sondern direkt. Wir kennen die Anforderungen der Betriebe in der Region und sind schnell vor Ort, wenn Sie uns brauchen.
Fazit: Ihr Notfallplan schützt Menschenleben und Ihren Betrieb
Einen Notfallplan für Ihr Unternehmen zu erstellen, ist keine bürokratische Pflichtübung. Es ist eine Investition in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und den Fortbestand Ihres Betriebs. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Ein Notfallplan ist gesetzliche Pflicht nach § 10 ArbSchG, unabhängig von der Betriebsgröße
- Die 8 Pflichtbestandteile reichen von der Meldekette über Evakuierungswege bis zum Kommunikationsplan
- Der Plan lebt durch geschulte Mitarbeiter: Brandschutzhelfer und Ersthelfer sind das Rückgrat jeder Notfallorganisation
- Regelmäßige Aktualisierung und Übung sind entscheidend, damit der Plan im Ernstfall funktioniert
- Ein externer Brandschutzbeauftragter kann die Erstellung und Pflege des Notfallplans für KMU effizient übernehmen
Warten Sie nicht auf den Ernstfall. Handeln Sie jetzt.
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