wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb

Wie viele Brandschutzhelfer sind Pflicht? Berechnung & Richtwerte für Ihren Betrieb

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? Viele Unternehmen kennen die Antwort: 5 Prozent der Mitarbeiter. Was sie nicht wissen: Diese Zahl gilt nur als Untergrenze – und wer sich blind darauf verlässt, erfüllt seine gesetzliche Pflicht möglicherweise trotzdem nicht.

Wie viele Brandschutzhelfer ein Betrieb tatsächlich benötigt, hängt von Faktoren ab, die in keiner einfachen Faustformel stehen. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Grundlagen, zeigt eine konkrete Berechnungsmethode und nennt die häufigsten Fehler, die Unternehmen bei der Planung machen.


Was schreibt das Gesetz vor?

Die rechtliche Grundlage ist klar: Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern für Brandschutzaufgaben zu benennen und auszubilden.

wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb

Was „ausreichend“ konkret bedeutet, regeln zwei Vorschriften:

  • DGUV Information 205-023: Der Praxisleitfaden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Er nennt als allgemeinen Richtwert mindestens 5 Prozent der Beschäftigten.
  • ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten): Ergänzt die DGUV-Vorgaben und präzisiert die Anforderungen je nach Arbeitsstättengröße und Gefährdungslage.

Beide Regelwerke zusammen bilden den rechtssicheren Rahmen – wer nur eines davon kennt, hat möglicherweise Lücken in seinem Brandschutzkonzept.


Die 5-Prozent-Regel: Richtwert, kein Gesetz

Die kurze Antwort: Ein Betrieb braucht mindestens 5 Prozent seiner anwesenden Personen als ausgebildete Brandschutzhelfer. Bei 40 Mitarbeitern sind das mindestens zwei Personen.

Das klingt einfach. Aber hier liegt der erste und häufigste Fehler: Die 5 Prozent berechnen sich nicht nach der Gesamtbelegschaft im Arbeitsvertrag, sondern nach den tatsächlich anwesenden Personen – zu jedem Zeitpunkt.

Thomas K., Sicherheitsbeauftragter in einem Logistikunternehmen in Mannheim mit 80 Mitarbeitern, hat genau diesen Fehler gemacht. Er hatte fünf Brandschutzhelfer ausgebildet – rechnerisch mehr als 6 Prozent. Bei einer Routineprüfung der Berufsgenossenschaft stellte sich heraus: Drei der fünf arbeiteten ausschließlich in der Frühschicht. In der Spät- und Nachtschicht war kein einziger Brandschutzhelfer anwesend. Das Ergebnis war eine förmliche Beanstandung und eine Nachschulung auf Kosten des Unternehmens.

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Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? Berechnung in 3 Schritten

Die korrekte Berechnung folgt drei Schritten.

Schritt 1: Gefährdungsbeurteilung durchführen

Bevor Sie eine Zahl festlegen, müssen Sie die spezifische Brandgefährdung Ihres Betriebs kennen. Ein Büro mit wenigen brennbaren Materialien hat eine andere Ausgangslage als eine Lackiererei oder ein Lebensmittellager. Die Gefährdungsbeurteilung ist ohnehin gesetzliche Pflicht – sie bildet den Ausgangspunkt für alle weiteren Berechnungen.

Schritt 2: Anwesende Personen zählen – nicht Vertragsarbeitnehmer

Zählen Sie, wie viele Personen sich zu Spitzenzeiten in Ihrem Betrieb aufhalten. Das schließt ein:

  • Eigene Mitarbeiter aller Schichten
  • Zeitarbeitskräfte und Aushilfen
  • Regelmäßige Besucher, Kunden oder Lieferanten, die sich im Gebäude aufhalten

Für jeden Bereich und jede Schicht separat rechnen, wenn Ihr Betrieb in Schichten arbeitet.

Schritt 3: Risikofaktoren berücksichtigen und Puffer einplanen

Der 5-Prozent-Richtwert gilt für Standardsituationen mit geringer Brandlast. Die folgende Tabelle gibt Orientierung:

Mitarbeiter anwesend Mindestanzahl (5 %) Empfehlung mit Puffer
bis 20 1 2
21 bis 50 2-3 4
51 bis 100 3-5 6-7
101 bis 250 6-13 10-18
über 250 individuell Gefährdungsbeurteilung

Der Puffer ist kein Nice-to-have. Wer sich fragt, wie viele Brandschutzhelfer ein Betrieb braucht, muss auch Ausfälle durch Urlaub, Krankheit oder Geschäftsreisen einkalkulieren. Wer keinen Puffer einplant, erfüllt seine Pflicht nur auf dem Papier – nicht in der Realität.


Wann braucht ein Betrieb mehr Brandschutzhelfer als 5 Prozent?

Es gibt Situationen, in denen der Richtwert von 5 Prozent eindeutig zu niedrig ist. Mehr Brandschutzhelfer sind erforderlich bei:

  • Erhöhter Brandlast: Lager mit brennbaren Stoffen, Holzverarbeitung, Lackiererei, Gastronomie
  • Schichtbetrieb: Pro Schicht müssen 5 Prozent der anwesenden Personen abgedeckt sein, nicht über alle Schichten hinweg
  • Großflächigen Gebäuden oder mehreren Etagen: Hier müssen Brandschutzhelfer schnell erreichbar sein – einer für das gesamte Gebäude reicht nicht
  • Betrieben mit eingeschränkt mobilen Personen: Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder große Versammlungsstätten benötigen mehr ausgebildetes Personal für die Evakuierung
  • Unternehmen mit hohem Publikumsverkehr: Einzelhandel, Hotels, Messen – hier zählen auch Besucher bei der Berechnung

Was passiert, wenn die Anzahl nicht stimmt?

Wird bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder im Schadensfall festgestellt, dass zu wenige Brandschutzhelfer vorhanden waren, drohen konkrete Konsequenzen:

  • Förmliche Beanstandungen und Auflagen durch die Berufsgenossenschaft
  • Haftungsrisiken für die Geschäftsführung im Schadensfall
  • Mögliche Regressforderungen der Versicherung bei einem Brand
  • Probleme bei der Unfallabwicklung durch die BG

Der schwerwiegendste Fall ist der, den niemand erleben möchte: ein echter Brand, bei dem die personelle Abdeckung nicht ausreicht, um eine kontrollierte Erstreaktion zu ermöglichen – bevor die Feuerwehr eintrifft.


Wie werden Brandschutzhelfer korrekt ausgebildet?

Eine Benennung allein reicht nicht. Brandschutzhelfer müssen durch einen BG-zertifizierten Kurs ausgebildet werden. Der Kurs umfasst nach DGUV Information 205-023 mindestens:

  • Brandlehre und Brandklassen
  • Löschtechnik und der richtige Umgang mit Feuerlöschern
  • Praktische Löschübung (Pflichtbestandteil – reine Online-Kurse erfüllen die Anforderungen nicht)
  • Verhalten im Brandfall: Alarmierung, Evakuierung, Sammelplatz
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers im Ernstfall

Die Wiederholung empfiehlt die Berufsgenossenschaft alle zwei bis drei Jahre.

Sabine M., HR-Leiterin eines mittelständischen Unternehmens in Ludwigshafen, fasst es so zusammen: „Wir haben den Kombikurs gebucht – Brandschutzhelfer und Erste Hilfe an einem Tag. Vier Mitarbeiter freigestellt, ein Termin, beide Pflichten rechtssicher abgehakt. Das war effizienter als alles, was wir vorher gemacht haben.“

Genau für solche Lösungen sind wir da: Brandschutzausbildung Rhein-Neckar bietet Ihnen Brandschutzhelfer-Schulung, Erste Hilfe und externen Brandschutzbeauftragten aus einer Hand – regional in Mannheim, Ludwigshafen und der gesamten Rhein-Neckar-Region.


Fazit: Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb – und warum mehr besser ist

Wie viele Brandschutzhelfer ein Betrieb braucht, lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Die 5-Prozent-Regel ist ein Ausgangspunkt – kein Endpunkt. Entscheidend sind die anwesenden Personen je Schicht, die Brandgefährdung und ein realistischer Puffer für Ausfälle.

Drei Punkte für Ihre Planung:

  1. Berechnen Sie nach anwesenden Personen – nicht nach Vertragsarbeitnehmern
  2. Planen Sie pro Schicht, nicht über alle Schichten hinweg
  3. Kalkulieren Sie 20 bis 30 Prozent Puffer für Urlaub und Krankheit

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Haben Sie Fragen zur richtigen Anzahl für Ihren spezifischen Betrieb? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

📞 0176 96 446 477 | ed.rakcen-niehr-gnudlibsuaztuhcsdnarbobfsctd@ofni


Rechtsgrundlagen: § 10 ArbSchG | DGUV Information 205-023 | ASR A2.2