Betreiber von Anlagen oder Unternehmer werden zum Schutz von Menschen, Natur und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien verpflichtet, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen bzw. geeignete Fachkräfte, so z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Sicherheitsbeauftragten, damit zu betrauen.
Auch die vielschichtigen Tätigkeiten im Brandschutz erfordern oft Spezialisten mit einem profunden Fachwissen, über das der Unternehmer in der Regel nicht verfügt. Idealerweise bestellt er dazu qualifizierte Brandschutzbeauftragte (kurz BSB genannt).
Diese stehen dem Unternehmer mit ihren Fachkenntnissen als zentraler Partner für alle Fragen des Brandschutzes zur Verfügung. Sie entlasten ihn durch ihre Beratung und Unterstützung.
Spezielle Richtlinien regeln die notwendige fachliche Qualifikation, die Aufgaben und die Zusammenarbeit bzw. Koordination mit anderen Stellen. Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Grundziele, wie sie z. B. im Bauordnungsrecht und im Arbeitsschutzgesetz2 formuliert sind, und so mit letztlich auch für den Brandschutz in einem Betrieb ist aber immer der Unternehmer/Arbeitgeber!
Wer brauch Brandschutzbeauftragte?
Hochhäuser
Die Eigentümerin oder der Eigentümer hat für Hochhäuser […] geeignete und mit dem Hochhaus und dessen technischen Einrichtungen vertraute Brandschutzbeauftragte zu bestellen und der Brandschutzdienststelle zu benennen. Die Brandschutzbeauftragten haben die Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz zu überwachen und den Eigentümern festgestellte Mängel zu melden.“
Verkaufsstätten
Aufgrund des hohen Publikumsverkehrs in Verkaufsstätten wird für diese ebenfalls in vielen Bundesländern nach § 26 Abs. 2 der
Muster-Verkaufsstätten-Verordnung (MVkVO 2014-07) die Bestellung eines BSB als verantwortliche Person gefordert.
Diese Verpflichtung besteht für Verkaufsstätten mit einer Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m2.
„Der Betreiber einer Verkaufsstätte hat
1. einen Brandschutzbeauftragten und
2. für Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume eine Fläche von insgesamt mehr als 15 000 m² haben, Selbsthilfekräfte für den
Brandschutz zu bestellen.
Industriebau
„Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Grundflächen der Geschosse aller Brandabschnitte bzw. aller Brandbekämpfungsabschnittsflächen von insgesam tmehr als 5.000 m² hat einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen
.Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich darausergebenden betrieblichen Brandschutzanforderungen zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden. Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind im Einzelnen schriftlich festzulegen. Der Name des Brandschutzbeauftragten und jeder Wechsel sind der Brandschutzdienststelle auf Verlangen mitzuteilen.
“Achtung: Brandschutzbeauftragte werden häufig abweichend von o.g. Rechtsvorschriften zusätzlich durch die Baugenehmigungsbehörden gefordert oder sind im genehmigten Brandschutzkonzept einer baulichen Anlagevorgesehen!
Privatrechliche Notwendigkeit
Auch durch Versicherer kann die Bestellung eines BSB in einem Betrieb gefordert werden. Selbst wenn dies nicht ausdrücklich geschieht, so kann diese Brandschutzmaßnahme dennoch im Rahmen der individuellen Risikobeurteilung durchaus positiv berücksichtigt werden. Wie die Erfahrung zeigt, sorgt das Vorhandensein eines „Kümmerers“ vor Ort dafür, dass Brandschutz als notwendiger Bestandteil der
Wertschöpfung in einem Betrieb gewürdigt und gelebt wird.
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